Meine Position zur Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schuzumaßnahmenverordnung):
Geimpfte, Genesene und Getestete sollen ihre Grundrechte zurückerhalten — das ist per se erst einmal gut und richtig. Die sich dadurch ergebenden wirtschaftlich und gesellschaftlichen Öffnungsperspektiven und die Erleichterungen für die Menschen begrüße ich.
Aber es besteht nun die Gefahr einer Ungleichbehandlung. Nicht alle Bürger haben bisher ein Impfangebot erhalten und somit die Möglichkeit bekommen, sich impfen zu lassen und so von den nun möglichen Erleichterungen zu profitieren. Außerdem möchte sich nicht jeder impfen lassen — dabei darf es keine Rolle spielen, ob diese Entscheidung aus gesundheitlichen, ethischen oder anderen Gründen getroffen wird.
Die Impfpflicht wurde von Anfang an kategorisch ausgeschlossen. Mit der Verordnung besteht aus meiner Sicht jetzt aber die Gefahr einer Impfpflicht durch die Hintertür.
Die Infektionslage hat sich deutlich entspannt, die Inzidenzen sinken und auch die Lage in den Krankenhäusern verbessert sich zunehmend. Es muss jetzt sehr zügig und konsequent geöffnet werden. Die 7‑Tages Inzidenzzahl als alleiniger Indikator gehört auf den Prüfstand.
Alle Bürger müssen ihre Grundrechte ohne Differenzierung zurückerhalten. Vor allem Kinder und Jugendliche leiden besonders unter den gegenwärtigen Einschränkungen. Sie dürfen nicht länger vom normalen Leben ausgeschlossen werden.
Foto @ Jens Koeppen
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