Meine Posi­tion zur Verord­nung zur Regelung von Erle­ichterun­gen und Aus­nah­men von Schutz­maß­nah­men zur Ver­hin­derung der Ver­bre­itung von COVID-19 (COVID-19-Schuzu­maß­nah­men­verord­nung):

Geimpfte, Gene­sene und Getestete sollen ihre Grun­drechte zurück­er­hal­ten — das ist per se erst ein­mal gut und richtig. Die sich dadurch ergeben­den wirtschaftlich und gesellschaftlichen Öff­nungsper­spek­tiv­en und die Erle­ichterun­gen für die Men­schen begrüße ich.

Aber es beste­ht nun die Gefahr ein­er Ungle­ich­be­hand­lung. Nicht alle Bürg­er haben bish­er ein Imp­fange­bot erhal­ten und somit die Möglichkeit bekom­men, sich impfen zu lassen und so von den nun möglichen Erle­ichterun­gen zu prof­i­tieren. Außer­dem möchte sich nicht jed­er impfen lassen — dabei darf es keine Rolle spie­len, ob diese Entschei­dung aus gesund­heitlichen, ethis­chen oder anderen Grün­den getrof­fen wird.

Die Impf­pflicht wurde von Anfang an kat­e­gorisch aus­geschlossen. Mit der Verord­nung beste­ht aus mein­er Sicht jet­zt aber die Gefahr ein­er Impf­pflicht durch die Hintertür.

Die Infek­tion­slage hat sich deut­lich entspan­nt, die Inzi­den­zen sinken und auch die Lage in den Kranken­häusern verbessert sich zunehmend. Es muss jet­zt sehr zügig und kon­se­quent geöffnet wer­den. Die 7‑Tages Inzi­denz­zahl als alleiniger Indika­tor gehört auf den Prüfstand.

Alle Bürg­er müssen ihre Grun­drechte ohne Dif­feren­zierung zurück­er­hal­ten. Vor allem Kinder und Jugendliche lei­den beson­ders unter den gegen­wär­ti­gen Ein­schränkun­gen. Sie dür­fen nicht länger vom nor­malen Leben aus­geschlossen werden.

Foto @ Jens Koeppen