Bei ein­er Tagung der Parte­ichefs von Union und SPD wur­den zahlre­iche Beschlüsse gefasst. Es geht um Unter­stützung für unsere Land­wirte, steuer­liche Anreize für Investi­tio­nen in Zukun­ft­stech­nolo­gien und die Ver­längerung des Kurzarbeit­ergeldes. Hier ein kurz­er Überblick über die einzel­nen Beschlüsse:

1 Mil­liarde Euro für unsere Bauern

Unsere Bauern sollen inner­halb von vier Jahren mit ein­er Mil­liarde Euro für Agrarumwelt­pro­gramme und Investi­tio­nen unter­stützt wer­den, damit sie den Trans­for­ma­tion­sprozess und die Her­aus­forderun­gen durch die Düngeverord­nung bess­er abfed­ern kön­nen. Die Union sprach von einem klaren Sig­nal der Wertschätzung und der Unterstützung.

Kurzarbeit­ergeld ver­längert – bei Weiterbildung

Einige unser­er Indus­triebranchen müssen beim Struk­tur­wan­del durch die Dig­i­tal­isierung unter­stützt wer­den. Aus diesem Grund soll das Kurzarbeit­ergeld drei Jahre lang auf 24 Monate ver­längert wer­den kön­nen, wenn die ver­längerte Auszahlung mit ein­er Weit­er­bil­dung ver­bun­den ist. In diesem Fall kön­nen auch Sozialver­sicherungs­beiträge zur Hälfte über­nom­men wer­den. Für Weit­er­bil­dun­gen sollen Unternehmen höhere Zuschüsse von der Bun­de­sagen­tur für Arbeit bekommen.

Stärkung des Wirtschaftsstandortes

Die Koali­tion hat die Investi­tio­nen im Bun­de­shaushalt auf Reko­rd­niveau gebracht und will diese min­destens auf dem Niveau des Jahre 2020 fortschreiben, neue Investi­tions­be­darfe iden­ti­fizieren und für deren Real­isierung weit­ere Maß­nah­men der Pla­nungs­beschle­u­ni­gung ergreifen. Darüber hin­aus wird man berat­en, wie Per­so­n­enge­sellschaften option­al so besteuert wer­den kön­nen wie Kap­i­talge­sellschaften – auf diese Weise soll der Mit­tel­stand ent­lastet und Gelder für Investi­tio­nen freige­set­zt werden.

Rah­menbe­din­gun­gen für Autoin­dus­trie stärken

Auch die Verän­derun­gen in der Auto­mo­bil­branche hat die Große Koali­tion im Blick. In betrof­fe­nen Regio­nen sollen „Trans­for­ma­tions­di­aloge Auto­mo­bilin­dus­trie“ ein­gerichtet wer­den, in denen man berät, wie durch Zukun­ft­stech­nolo­gien neue Arbeit­splätze geschaf­fen wer­den kön­nen. Im Bund gibt es ein bre­ites Bün­del an Pro­gram­men, Instru­menten und Maß­nah­men zur Förderung von Inno­va­tio­nen und Tech­nolo­gieen­twick­lun­gen sowie des Auf­baus neuer Arbeit­splätze. Der Koali­tion­sauss­chuss bit­tet die Bun­desregierung, zu prüfen, wie das beste­hende Instru­menten­bün­del angepasst und verbessert wer­den soll.

Investi­tio­nen in dig­i­tale Tech­nolo­gien sollen sich rechnen

Das Steuer­recht soll mit­tel­stands- und inno­va­tions­fre­undlich­er gestal­tet wer­den. Heißt: Wer in die Dig­i­tal­isierung seines Unternehmens investiert, kön­nte stärk­er ent­lastet wer­den. Aus diesem Grund wird man nun den Abschrei­bungskat­a­log im Hin­blick auf dig­i­tale Tech­nolo­gien überarbeiten.

Weit­er­bil­dungskosten: Unternehmen entlastet

Beru­fliche Weit­er­bil­dun­gen sollen stärk­er gefördert wer­den. Wenn man Trans­fer­kurzarbeit­ergeld bekommt, sollen Weit­er­bil­dungskosten in kleinen Unternehmen bis 250 Beschäftigte kün­ftig zu 75 Prozent durch die Arbeit­sagen­tur über­nom­men wer­den. Weit­er­bil­dun­gen, die beim Über­gang in einen neuen Job helfen, sollen unab­hängig vom Alter und der bish­eri­gen Qual­i­fika­tion der Beschäftigten gefördert werden.
Quelle: CDU/C­SU-Frak­tion im Deutschen Bundestag

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