– Zukün­ftig kann Bran­den­burg als eigenes Wein­bauge­bi­et aus­gewiesen wer­den — Wein­bauförderung kann nun auch nach Bran­den­burg fließen –

Die Lan­des­gruppe Bran­den­burg hat einen Kom­pro­miss im neuen Weinge­setz für die Bran­den­burg­er Winz­er durchge­set­zt. Die Abstim­mung im Bun­destag über das neue Weinge­setz ist für Don­ner­stag, den 26.11.2020 angesetzt.

Der Kom­pro­miss sieht im neuen § 38 a vor, dass die Ausweisung neuer Wein­bauge­bi­ete ermöglicht wird. „Durch den neuen Para­grafen wird der Grund­stein für das Ausweisen neuer Weinan­bauge­bi­ete, wie beispiel­sweise das Weinan­bauge­bi­et Bran­den­burg gelegt.“, erk­lärte der Vor­sitzende der CDU-Lan­des­gruppe Bran­den­burg, Jens Koeppen.

Koep­pen weit­er: „Ich möchte alle Winz­erin­nen und Winz­er in Bran­den­burg ermuti­gen diesen Weg zu gehen und für ihre Weine eine geschützte Ursprungs­beze­ich­nung zu beantra­gen. Dies ist unbe­stre­it­bar erst ein­mal mit Aufwand ver­bun­den. Doch als eigenes Weinan­bauge­bi­et kann Bran­den­burg auch von diversen Vorteilen, wie Mit­teln aus der Wein­bauförderung profitieren.“

Mit 30 Hek­tar Weinan­bau­fläche hat unser Bun­des­land in Deutsch­land mit sein­er Gesam­tan­bau­fläche für Wein von 102.000 Hek­tar ein sehr geringes Vol­u­men. Mit den über­durch­schnit­tlichen Son­nen­stun­den in Bran­den­burg kön­nen jedoch sehr gute Trauben­qual­itäten reifen. Umso wichtiger ist es, dass die Geset­zge­bung auch die Inter­essen unser­er Winz­er berück­sichtigt und nicht nur auf die großen Weinan­bau­re­gio­nen geschaut wird.“, ergänzte Koeppen.

Ziel des neuen Weinge­set­zes ist eine Tren­dumkehr im nationalen und inter­na­tionalen Wein­ab­satz. So ist inner­halb von zehn Jahren das Vol­u­men des Wein­ex­ports Deutsch­lands von 2,2 Mil­lio­nen Hek­to­liter auf 1 Mil­lion Hek­to­liter im Jahr 2018 gesunken. Die Wein­aus­fuhren der Europäis­chen Union (EU) in Drit­tlän­der kon­nten im gle­ichen Zeitraum jedoch um 5,3 Mil­lio­nen Hek­to­liter auf 22,6 Mil­lio­nen gesteigert wer­den. Der Kern der Nov­el­le ist eine klare Herkun­fts­beze­ich­nung nach roman­is­chem Sys­tem. Zukün­ftig soll die Herkun­ft des Weins eine größere Rolle spie­len, denn Boden, Kli­ma und weit­ere Umwel­te­in­flüsse bes­tim­men heute maßge­blich die Weinqualität.

Die Bran­den­bur­gis­chen Abge­ord­neten haben sich für eine Lösung einge­set­zt, nach­dem im Entwurf des neuen Weinge­set­zes ein Ver­bot der Ver­wen­dung kleiner­er geografis­ch­er Ein­heit­en bei ein­er geschützten geografis­chen Angabe enthal­ten ist. Dieses Ver­bot hat unter anderem zur Folge, dass es Bran­den­burg­er Winz­ern nicht möglich ist, neben der Beze­ich­nung “Bran­den­burg­er Landwein” auch eine nähere Ort­sangabe auf ihren Etiket­ten zu ver­wen­den. Ger­ade auch “New­com­er” sind stark eingeschränkt. Mit dem Ver­bot, die genaue Herkun­ft auf dem Etikett angeben zu dür­fen, würde zudem ein Stück Nach­weis von Qual­ität ver­loren gehen.

Bild @ Jens Koeppen