Seit Beginn des Jahres sind mit dem Besol­dungsstruk­turen­mod­ernisierungs­ge­setz (BesSt­MG) und den dazuge­hören­den Rechtsverord­nun­gen zahlre­iche besol­dungsrechtliche Verbesserun­gen in Kraft getreten, die die Wet­tbe­werb­s­fähigkeit und Attrak­tiv­ität des öffentlichen Dien­stes des Bun­des steigern.

Die Änderun­gen kom­men unter anderem den Sol­dat­en der Bun­deswehr sowie den Beamten der Bun­deswehr zugute. Auch für die Polizei, für die Nachrich­t­en­di­en­ste, für den Zoll und die all­ge­meine Ver­wal­tung hat das viele finanzielle Verbesserun­gen zur Folge.

Mit dem Gesetz wer­den wesentliche Ziele des Koali­tionsver­trages zur Gestal­tung eines mod­er­nen und attrak­tiv­en öffentlichen Dien­stes umge­set­zt. Das Gesetz und die dazuge­hörige Man­telverord­nung entwick­eln das Dien­strecht in den Bere­ichen Besol­dung, Ver­sorgung und Umzugskosten fort. Hin­ter­grund sind geän­derte Rah­menbe­din­gun­gen durch den demografis­chen Wan­del, die Dig­i­tal­isierung und den Fachkräftemangel.

Die rechtlichen Änderun­gen tra­gen zu ein­er deut­lichen Steigerung der Wet­tbe­werb­s­fähigkeit und der Attrak­tiv­ität des öffentlichen Dien­stes des Bun­des bei.

Weit­ere Verbesserun­gen fol­gen im Laufe des Jahres bei Umzugskosten und Tren­nungs­geld. In diesen Bere­ichen gel­ten die Änderun­gen auch für die Tarifbeschäftigten.

Bei­de Regelungspakete zusam­men umfassen ein Gesamtvol­u­men in Höhe von 174 Mio. € für das Jahr 2020 und ab dem Jahr 2021 in Höhe von 212 Mio. Euro.

Die Man­telverord­nung ergänzt das Gesetz, indem sie wichtige Änderun­gen festschreibt, darunter vor allem die erhöht­en Tagessätze der einzel­nen Stufen des Aus­landsver­wen­dungszuschlags sowie die Ent­fris­tung der arbeit­szeitrechtlichen Regelung zum soge­nan­nten „Opt-out“ für Beamte ins­beson­dere der Bundeswehrfeuerwehren.

Darüber hin­aus enthält die Man­telverord­nung weit­ere Verbesserun­gen im Bere­ich der Erschw­erniszu­la­gen. Hierzu zählen ins­beson­dere die neuen Zula­gen für Sol­dat­en im pro­tokol­lar­ischen Dienst beim Vertei­di­gungsmin­is­teri­um sowie für Spezialkräfte der Luft­waffe und für mil­itärische Unter­stützungskräfte der Spezialkräfte.

Am 1. Juni 2020 treten zudem die Verbesserun­gen bei den Umzugskosten und dem Tren­nungs­geld für alle Beschäftigten der Bun­deswehr in Kraft. Dies sind zum Beispiel:

  • verbesserte Reise­bei­hil­fen durch 14-tägliche Möglichkeit der Heim­fahrt, Anspar­möglichkeit­en und Wahl des Verkehrsmit­tels nach wirtschaftlichen Aspekten,
  • weit­ge­hen­des Wahlrecht zwis­chen der Zusage der Umzugskosten­vergü­tung und dem Bezug von Tren­nungs­geld bei Ver­set­zun­gen vom Inland ins Ausland,
  • Erweiterung des Tren­nungs­gel­danspruchs bei Vor­wegumzug von drei auf sechs Monate,
  • Weit­ergewährung von Tren­nungsüber­nach­tungs­geld bei Inanspruch­nahme von Eltern- oder Pflegezeit­en für die Dauer von drei Monaten.

Bild © Jens Koeppen