Seit Beginn des Jahres sind mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) und den dazugehörenden Rechtsverordnungen zahlreiche besoldungsrechtliche Verbesserungen in Kraft getreten, die die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des öffentlichen Dienstes des Bundes steigern.
Die Änderungen kommen unter anderem den Soldaten der Bundeswehr sowie den Beamten der Bundeswehr zugute. Auch für die Polizei, für die Nachrichtendienste, für den Zoll und die allgemeine Verwaltung hat das viele finanzielle Verbesserungen zur Folge.
Mit dem Gesetz werden wesentliche Ziele des Koalitionsvertrages zur Gestaltung eines modernen und attraktiven öffentlichen Dienstes umgesetzt. Das Gesetz und die dazugehörige Mantelverordnung entwickeln das Dienstrecht in den Bereichen Besoldung, Versorgung und Umzugskosten fort. Hintergrund sind geänderte Rahmenbedingungen durch den demografischen Wandel, die Digitalisierung und den Fachkräftemangel.
Die rechtlichen Änderungen tragen zu einer deutlichen Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Attraktivität des öffentlichen Dienstes des Bundes bei.
Weitere Verbesserungen folgen im Laufe des Jahres bei Umzugskosten und Trennungsgeld. In diesen Bereichen gelten die Änderungen auch für die Tarifbeschäftigten.
Beide Regelungspakete zusammen umfassen ein Gesamtvolumen in Höhe von 174 Mio. € für das Jahr 2020 und ab dem Jahr 2021 in Höhe von 212 Mio. Euro.
Die Mantelverordnung ergänzt das Gesetz, indem sie wichtige Änderungen festschreibt, darunter vor allem die erhöhten Tagessätze der einzelnen Stufen des Auslandsverwendungszuschlags sowie die Entfristung der arbeitszeitrechtlichen Regelung zum sogenannten „Opt-out“ für Beamte insbesondere der Bundeswehrfeuerwehren.
Darüber hinaus enthält die Mantelverordnung weitere Verbesserungen im Bereich der Erschwerniszulagen. Hierzu zählen insbesondere die neuen Zulagen für Soldaten im protokollarischen Dienst beim Verteidigungsministerium sowie für Spezialkräfte der Luftwaffe und für militärische Unterstützungskräfte der Spezialkräfte.
Am 1. Juni 2020 treten zudem die Verbesserungen bei den Umzugskosten und dem Trennungsgeld für alle Beschäftigten der Bundeswehr in Kraft. Dies sind zum Beispiel:
- verbesserte Reisebeihilfen durch 14-tägliche Möglichkeit der Heimfahrt, Ansparmöglichkeiten und Wahl des Verkehrsmittels nach wirtschaftlichen Aspekten,
- weitgehendes Wahlrecht zwischen der Zusage der Umzugskostenvergütung und dem Bezug von Trennungsgeld bei Versetzungen vom Inland ins Ausland,
- Erweiterung des Trennungsgeldanspruchs bei Vorwegumzug von drei auf sechs Monate,
- Weitergewährung von Trennungsübernachtungsgeld bei Inanspruchnahme von Eltern- oder Pflegezeiten für die Dauer von drei Monaten.
Bild © Jens Koeppen
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