Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutsch­land ist geimpft, ins­beson­dere die Risiko­grup­pen. Jed­er kann mit­tler­weile ein Imp­fange­bot – das selb­stver­ständlich weit­er­hin frei­willig bleiben muss — annehmen. Wenn wir steigende Inzi­den­zen sehen, sehen wir sie bei Men­schen, die entwed­er sehr jung sind und damit kaum von einem prob­lema­tis­chen Ver­lauf der Infek­tion betrof­fen sind. Oder wir sehen die pos­i­tiv­en Testergeb­nisse bei Men­schen, die sich bewusst gegen die Imp­fung entsch­ieden haben und damit die Ansteck­ung für sich als nor­males Leben­srisiko akzeptieren.

Die Anzahl der in Deutsch­land an Coro­na Erkrank­ten, aber auch die Bet­ten­bele­gung in den Kranken­häusern lassen schon seit län­gerem keine Not­lage mehr erkennen.

Die Fest­stel­lung der Pan­demis­chen Lage und die Lock­down-Maß­nah­men wur­den immer mit der Leis­tungs­fähigkeit des Gesund­heitssys­tems begrün­det. Ich sehe nicht, dass wir die Befürch­tung haben müssen, dass unser Gesund­heitssys­tem an seine Gren­zen stößt. Wenn jemand hier noch Befürch­tun­gen hat, sollte man ins Gesund­heitssys­tem und seine Mitar­beit­er investieren, anstatt Bet­ten abzubauen und einen neuen Lock­down her­beizure­den. Grun­drecht­sein­schränkun­gen sind nur im äußer­sten Katas­tro­phen­fall zu akzep­tieren. Ein frei­heitlich­er Rechtsstaat kann die Bürg­er nicht vor allen Leben­srisiken schützen.

Das Gesetz ist für die  Bun­desregierung und die Lan­desregierun­gen die Grund­lage, ohne weit­ere Beteili­gung des Deutschen Bun­destages oder der Lan­despar­la­mente Ein­schränkungsverord­nun­gen zu erlassen. Das ist nicht mehr notwendig! Zudem sind zu tre­f­fende Entschei­dun­gen nicht mehr zeitkri­tisch. Die Bürg­er haben einen Anspruch darauf, dass Maß­nah­men, die im Zusam­men­hang mit dem Coro­na-Virus getrof­fen wer­den, die demokratis­chen Prozesse durch­laufen, damit auch entsprechend abge­wogen wer­den und so die Entschei­dun­gen let­z­tendlich durch Beschlüsse der Leg­isla­tive legit­imiert sind.

Foto @ Jens Koeppen