– let­zte Ple­nar­woche vor der Som­mer­pause mit zahlre­ichen Beschlüssen –

Die Bekämp­fung der Fol­gen der Pan­demie dominiert auch die let­zte Sitzungswoche des Bun­destags vor der Som­mer­pause. Neben vie­len finanziellen Maß­nah­men, die beschlossen wer­den, gibt es u.a. Unter­stützung für die Reise­branche.

Mehr Geld im Porte­mon­naie trotz Pan­demie: Mit dem „Zweit­en Coro­na-Steuer­hil­fege­setz“, über das das Plenum abstimmt, wird der Bun­destag finanzielle Erle­ichterun­gen für Unternehmen und Fam­i­lien auf den Weg bringen.

Von ein­er Maß­nahme prof­i­tieren wir alle gemein­sam: Die Umsatzs­teuer­sätze wer­den befris­tet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezem­ber 2020 von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt.

Unternehmen und Fam­i­lien entlasten

Fir­men wer­den unter­stützt, denn mit dem Gesetz wird z.B. die Erle­ichterung bei der Ver­lust­berück­sich­ti­gung für die Jahre 2020 und 2021 auf den Weg gebracht. Hier­durch sollen Unternehmen in die Lage ver­set­zt wer­den, ihre Ver­luste aus den Jahren 2020 und 2021 leichter mit Gewin­nen auch aus 2019 ver­rech­nen zu kön­nen. Um Investi­tion­san­reize zu schaf­fen, wird für bewegliche Wirtschafts­güter des Anlagev­er­mö­gens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft und hergestellt wer­den, die Inanspruch­nahme ein­er degres­siv­en Abschrei­bung in Höhe von bis zu 25 Prozent ermöglicht.

Auch Fam­i­lien kön­nen sich freuen: Das Kindergeld wird um den so genan­nten „Kinder­bonus“ um einen Ein­mal­be­trag von 300 Euro erhöht. Ein Anspruch auf den Kinder­bonus beste­ht für jedes Kind, das im Kalen­der­jahr 2020 für min­destens einen Kalen­der­monat anspruchs­berechtigt ist. Konkret heißt das: Im Sep­tem­ber wer­den zusät­zlich 200 Euro aus­gezahlt, im Okto­ber 100 Euro.

Der Tur­bo zur Über­win­dung der Krise

Um schneller aus der Krise zu kom­men, braucht unsere Volk­swirtschaft einen kräfti­gen Schub. Und der wird durch einen Zweit­en Nach­tragshaushalt, über den jet­zt der Bun­destag abstimmt, finanziert. Er sieht gegenüber dem Ersten Nach­tragshaushalt eine weit­ere Kred­i­tauf­nahme in Höhe von rund 62,5 Mil­liar­den Euro vor. Die gesamte Neu­ver­schul­dung des Bun­des wird ein­schließlich dem ersten Nach­tragshaushalt damit bei 218,5 Mil­liar­den Euro liegen.

Die sehr hohe Neu­ver­schul­dung in diesem Jahr ist angesichts der Schwere der Covid19-Pan­demie erforder­lich. Allein das Steuer­aufkom­men wird wegen des Wirtschaft­sein­bruchs um rund 65 Mil­liar­den Euro geringer aus­fall­en als im ver­gan­genen Jahr. Hinzu kom­men die umfan­gre­ichen Hil­fen zur Sta­bil­isierung des Gesund­heitssys­tems und zur Sicherung der Unternehmen und der Arbeit­splätze. Der Bun­destag wird erneut einen Beschluss fassen, mit dem die Aus­nah­meregelung der Schulden­bremse für außergewöhn­liche Not­si­t­u­a­tio­nen aktiviert wird. Dazu kommt ein Tilgungs­plan für die Schulden ab 2023 über einen Zeitraum von 20 Jahren.

Mit dem Zweit­en Nach­tragshaushalt sollen haupt­säch­lich die Maß­nah­men des Anfang Juni von der Koali­tion beschlosse­nen Kon­junk­tur­pakets finanziert wer­den: Darunter fall­en z.B. die Instru­mente aus dem oben genan­nten „Zweit­en Coro­na-Steuer­hil­fege­setz“ (wie die befris­tete Absenkung der Umset­zs­teuer und der Kinder­bonus), die Über­brück­ung­shil­fen zur Sicherung der Exis­tenz von kleinen und mit­tel­ständis­chen Unternehmen, Investi­tio­nen in den Aus­bau von Ganz­tagss­chulen und Ganz­tags­be­treu­ung, aber auch vorge­zo­gene Investi­tio­nen des Bun­des, die noch in den Jahren 2020 und 2021 anlaufen können.

Das Zeital­ter der Kohlever­stro­mung geht seinem Ende entgegen

Ohne Zweifel hat die Suche nach einem Kom­pro­miss lange gedauert. Nun aber soll der Kohleausstieg endgültig unter Dach und Fach gebracht wer­den. Entsprechend den Empfehlun­gen der Kom­mis­sion „Wach­s­tum, Struk­tur­wan­del und Beschäf­ti­gung“ wird der Bun­destag das Struk­turstärkungs- und ein Kohleausstiegs­ge­setz in dieser Woche ver­ab­schieden. Der Ausstieg aus der Strompro­duk­tion mit Braun- und Steinkohle wird damit kon­se­quent vor­angetrieben und spätestens 2038 abgeschlossen. Somit wird nicht nur ein effizien­ter, rechtssicher­er und sozial aus­ge­wo­gen­er Ausstieg aus der Kohlever­stro­mung gewährleis­tet, son­dern auch ein Ein­stieg bzw. Umstieg in sichere, effizien­tere und kli­mafre­undlichere Kraftwerk­stech­nolo­gien, ins­beson­dere in die Kraft-Wärme-Kop­plung, ermöglicht. Das Zeital­ter der Kohlever­stro­mung nähert sich damit Schritt für Schritt seinem Ende, ohne dabei die Ver­sorgungssicher­heit und Wirtschaftlichkeit der Energiev­er­sorgung aus dem Blick zu verlieren.

Unter­stützung für die Reisebranche

Die Reise­branche wurde beson­ders hart von der Pan­demie getrof­fen. Mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Fol­gen der Covid-19-Pan­demie im Pauschal­rei­sev­er­tragsrecht“, über das der Bun­destag abstim­men wird, sollen die Fol­gen nun abgemildert werden.

Das Gesetz sieht vor, dass Rei­sev­er­anstal­ter ihren Kun­den für vor dem 8. März 2020 gebuchte Pauschal­reisen, die wegen der Coro­na-Pan­demie aus­fie­len, statt der Erstat­tung Gutscheine für spätere Reisen anbi­eten kön­nen. Diese Gutscheine sind über die bish­erige Ver­sicherung abgedeckt und falls nötig darüber hin­aus durch eine staatliche Garantie über den kom­plet­ten Wert abgesichert. Diese Garantie würde auch dann greifen, falls ein Anbi­eter in die Insol­venz geht. Wird ein Gutschein nicht bis Ende 2021 ein­gelöst, bekommt der Kunde das Geld ausgezahlt.

Quelle: CDU/C­SU-Frak­tion im Deutschen Bundestag

Bild Jens @ Koeppen