Die erweit­erte Nährw­ertkennze­ich­nung gehört zu den ernährungspoli­tis­chen Vorhaben der großen Koali­tion. Sie soll ermöglichen, dass eine gesunde Ernährung ins­ge­samt ein­fach­er für die Ver­brauch­er wird, da sich schneller erken­nen lässt, inwieweit ein Lebens­mit­tel zu ein­er gesun­den Ernährung beiträgt. So soll zukün­ftig auch eine bewusstere Wahl bei Lebens­mit­teln ermöglicht werden.

Seit Ende 2016 beste­ht in Deutsch­land und der gesamten EU für vorver­pack­te Lebens­mit­tel  eine verpflich­t­ende Nährw­ertkennze­ich­nung. Der Koali­tionsver­trag sieht eine Weit­er­en­twick­lung der Nährw­ertkennze­ich­nung und ein Ver­fahren hier­für vor. Daher hat sich das Bun­desmin­is­teri­um für Land­wirtschaft und Ver­brauch­er­schutz eng mit Vertretern der Koali­tions­frak­tio­nen, der Ver­brauch­er- wie auch Lebens­mit­tel­wirtschafts­seite abges­timmt und auch Vertreter des Gesund­heits­bere­ichs kon­sul­tiert. Zudem sind die zu beteili­gen­den Bun­desres­sorts eng in den Prozess eingebunden.

Nun wurde die erste Verord­nung zur Änderung der Lebens­mit­telin­for­ma­tions-Durch­führungsverord­nung im Kabi­nett vorgestellt. Ziel der Verord­nung ist es, dass Unternehmen in Deutsch­land rechtssich­er Lebens­mit­tel mit dem soge­nan­nten Nutri-Score anbi­eten können.

Beim Nutri-Score zeigt eine fün­f­stu­fige Skala von A bis E den Gesamtscore für den Nährw­ert eines Pro­duk­ts. Dazu wer­den der Bren­nwert sowie ernährungsphys­i­ol­o­gisch gün­stige und ungün­stige Nährstoffe miteinan­der ver­rech­net. Far­ben (grün bis rot) helfen bei der Ori­en­tierung. Ver­schiedene Lebens­mit­tel der gle­ichen Kat­e­gorie sind so gut ver­gle­ich­bar. Inner­halb ein­er Pro­duk­t­gruppe ist beispiel­sweise ein Lebens­mit­tel mit grünem A die ernährungsphys­i­ol­o­gisch gün­stigere Wahl im Ver­gle­ich zu einem Lebens­mit­tel mit einem gel­ben C.

Der Nutri-Score find­et sich bere­its auf der Vorder­seite von Lebens­mit­telver­pack­un­gen in Frankre­ich und Bel­gien, weit­ere EU-Län­der disku­tieren eben­falls seine Einführung.

Die Mark­te­in­führung wird vom Bun­desmin­is­teri­um für Land­wirtschaft und Ver­brauch­er­schutz inten­siv begleitet.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie unter https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/freiwillige-angaben-und-label/naehrwertkennzeichnungs-modelle-nutriscore.html

Bild @ www.bmel.bund.de