– Län­der dür­fen mit neuen Min­destab­stän­den zur Wohn­be­bau­ung neuen Inter­esse­naus­gle­ich schaffen –

Die Eini­gung auf Bun­de­sebene zur Neuau­flage ein­er Län­deröff­nungsklausel für Abstände von Wind­kraftan­la­gen zur Wohn­be­bau­ung ist ein pos­i­tives Sig­nal, um die Bevölkerung vor Ort bess­er in den Aus­bau der Erneuer­baren Energien einzubeziehen. Wir haben lange ver­han­delt, lange abge­wogen und mit sehr vie­len Experten disku­tiert, ob wir für die Verbesserung der Akzep­tanz eine Bun­des- oder Lan­desregelung mit der Fes­tle­gung von Abstän­den zur Wohn­be­bau­ung schaf­fen wollen. Die Län­der haben ein­stim­mig dafür votiert, die notwendi­gen Regelun­gen selb­st zu etablieren, um vor Ort auf die jew­eili­gen Akzep­tanzprob­leme reagieren zu können.

Für den Aus­bau der Erneuer­baren Energien, aber auch für die vie­len Anwohn­er, die seit Jahren für bessere Abstand­sregelun­gen kämpfen, war nach 2 Jahren Diskus­sion eine Entschei­dung drin­gend erforder­lich. Endlich kann ein besser­er Inter­esse­naus­gle­ich stat­tfind­en. Vor dem Hin­ter­grund der deut­lich schwinden­den Akzep­tanz der Wind­kraft musste endlich die Entschei­dung her.

Zudem ist geplant, die Kom­munen vor Ort über direk­te Zahlun­gen und die Men­schen im Umfeld durch Strompreis­nach­lässe bess­er an dem Mehrw­ert der Erzeu­gungsan­la­gen beteiligen.

Von der Lan­desregierung erwarte ich, dass man die neue Bun­desregelung schnell nutzt und entsprechend des Koali­tionsver­trages die Lan­desregelun­gen schafft. Nach dem Koali­tionsver­trag muss beim Repow­er­ing beste­hen­der Anla­gen oder bei der Errich­tung von Neuan­la­gen zukün­ftig in ganz Bran­den­burg generell ein Min­destab­stand von 1000 Metern einge­hal­ten wer­den. In Gebi­eten, in denen bere­its viele Wind­kraftan­la­gen errichtet wur­den, soll dieser Abstand nach ein­er Prü­fung auf bis zu 1500 Metern aus­geweit­et werden.

Bild @ Jens Koeppen