Im Jan­u­ar des Jahres 2021 gibt es zahlre­iche Neuregelun­gen. Um die Coro­na-Pan­demie zu bewälti­gen, treten weit­ere Bes­tim­mungen im Jan­u­ar in Kraft. Außer­dem steigen Rente und Kindergeld. Zahlre­iche Neuregelun­gen gibt es in den Bere­ichen Kli­maschutz, Arbeit und Soziales sowie Gesund­heit und Pflege, Finanzen und Familie.

Gern stelle ich Ihnen hier einen Überblick zur Ver­fü­gung. Weit­ere Infor­ma­tio­nen zu den einzel­nen Regelun­gen erhal­ten Sie unter dem jew­eili­gen Link.

 

Coro­na-Pan­demie

Risiko­grup­pen bess­er schützen

Seit 15. Dezem­ber 2020 kön­nen sich über 60-Jährige sowie Men­schen mit Vor­erkrankun­gen oder Risiko­fak­toren drei kosten­lose FFP2-Schutz­masken in der Apotheke abholen. Das sieht die Coro­n­avirus-Schutz­masken-Verord­nung vor.

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Schnell­tests kün­ftig auch an Schulen und Kitas

Das neue Bevölkerungss­chutzge­setz regelt, dass bere­its seit dem 19. Novem­ber 2020 der soge­nan­nte Arztvor­be­halt für Schnell­tests ent­fällt. Allerd­ings müssen die Schnell­tests durch entsprechend geschultes Per­son­al erfol­gen. Die Verord­nung zur Änderung der Medi­z­in­pro­duk­te-Abgabeverord­nung regelt seit dem 4. Dezem­ber auch, dass die Schnell­tests kün­ftig auch für Schulen und Kitas zur Ver­fü­gung stehen.

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Über­brück­ung­shil­fen für Unternehmen und Selb­ständi­ge verlängert

Unternehmen, die ihren Geschäfts­be­trieb im Zuge der Coro­na-Pan­demie ein­stellen oder stark ein­schränken mussten, erhal­ten mit der Über­brück­ung­shil­fe III finanzielle Unter­stützung. Sie gilt ab dem 1. Jan­u­ar 2021 und wurde bis Ende Juni 2021 ver­längert. Die Über­brück­ung­shil­fe III wird als Vorschuss aus­gezahlt. Das gilt auch, wenn die konkreten Umsatzein­bußen während der Laufzeit Dezem­ber 2020 bis Juni 2021 bei Antrag­stel­lung noch nicht feststehen.

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Kurzarbeit­sregelun­gen gel­ten in 2021 weiter

Die Son­der­regelun­gen zum Kurzarbeit­ergeld gel­ten über das Jahre­sende hin­aus. Ziele sind, Beschäftigten und Unternehmen mehr Sicher­heit zu geben und Voraus­set­zun­gen für einen sta­bilen Arbeits­markt auch im kom­menden Jahr zu schaf­fen. Das Beschäf­ti­gungssicherungs­ge­setz tritt am 1. Jan­u­ar 2021 in Kraft.

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Vere­in­fachter Zugang zur Grund­sicherung weit­er­hin möglich

Wer pan­demiebe­d­ingt in Not gerät, hat auch im kom­menden Jahr Anspruch auf vere­in­facht­en Zugang zur Grund­sicherung. Die Regelung wurde bis 31. März 2021 ver­längert. Die Bun­desregierung will damit ins­beson­dere Klei­n­un­ternehmer und Solo-Selb­st­ständi­ge unter­stützen, die vorüberge­hend von erhe­blichen Einkom­men­sein­bußen betrof­fen sind.

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Soziale Ein­rich­tun­gen wer­den weit­er unterstützt

Die Coro­na-Pan­demie hat vie­len sozialen und für­sorg­erischen Ein­rich­tun­gen starke finanzielle Ein­bußen gebracht. Um diese Ein­rich­tun­gen weit­er­hin zu stärken, sollen sie auch über das Jahre­sende hin­aus finanzielle Hil­fe erhal­ten. Das Sozial­dien­stleis­ter-Ein­satzge­setz wird bis 31. März 2021 verlängert.

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Eltern erhal­ten Entschädigung

Beruf­stätige Eltern haben Anspruch auf finanzielle Entschädi­gung, wenn sie coro­n­abe­d­ingt für die Kinder­be­treu­ung zuhause bleiben müssen. Dies gilt nun auch, wenn aus Grün­den des Infek­tion­ss­chutzes Betriebs- oder Schulfe­rien ange­ord­net oder ver­längert wer­den oder die Präsen­zpflicht in der Schule aus­ge­set­zt wird. Die Regelung tritt rück­wirk­end zum 16. Dezem­ber 2020 in Kraft.

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Gesund­heit und Pflege

Dig­i­tal­isierung im Gesund­heitswe­sen voranbringen

Mit dem Patien­ten­dat­en-Schutz-Gesetz wer­den ab 2021 dig­i­tale Ange­bote wie die elek­tro­n­is­che Patien­te­nak­te nutzbar. Dabei wer­den sen­si­ble Gesund­heits­dat­en best­möglich geschützt. Neben Befun­den, Arzt­bericht­en oder Rönt­gen­bildern lassen sich ab dem Jahr 2022 auch der Imp­fausweis, der Mut­ter­pass, das gelbe Unter­suchung­sheft für Kinder und das Zahn­bonusheft in der elek­tro­n­is­chen Patien­te­nak­te spe­ich­ern. Das Gesetz ist am 20. Okto­ber 2020 in Kraft getreten.

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Mehr Per­son­al für Altenpflege und Geburtshilfe

20.000 zusät­zliche Stellen in der Altenpflege sowie neue Stellen für Hebam­men in Kranken­häusern: Das sind zen­trale Inhalte des Gesund­heitsver­sorgungs- und Pflege­verbesserungs­ge­set­zes, welch­es am 1. Jan­u­ar 2021 in Kraft tritt.

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Gut ver­sorgt in der ver­traut­en Apotheke

Seit dem 15. Dezem­ber 2020 kön­nen Apotheken vor Ort mehr phar­mazeutis­che Dien­stleis­tun­gen anbi­eten, wie Grippeschutz­imp­fun­gen oder Beratun­gen chro­nisch Kranker. Außer­dem erhal­ten sie mehr Geld für Nacht- und Not­di­en­ste. Geset­zlich Ver­sicherte zahlen für ver­schrei­bungspflichtige Medika­mente – sowohl in den Ver­sand- als auch in den Vor-Ort-Apotheken – gle­iche Preise.

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Arbeit

Mehr Schutz für Arbeitnehmer

Das Arbeitss­chutzkon­trollge­setz sorgt für sichere Arbeits­be­din­gun­gen in der Fleischin­dus­trie. Fleis­ch­be­triebe wer­den nun mehr kon­trol­liert. Ab 1. Jan­u­ar 2021 sind Werkverträge und ab 1. April 2021 Zeitar­beit verboten.

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Der Min­dest­lohn steigt

Der geset­zliche Min­dest­lohn steigt zum 1. Jan­u­ar auf 9,50 Euro. In den kom­menden Jahren wird er schrit­tweise weit­er erhöht. Davon prof­i­tieren Mil­lio­nen Men­schen in Deutschland.

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Soziales

Regel­sätze steigen zum 1. Jan­u­ar 2021

Wer auf staatliche Leis­tun­gen wie Arbeit­slosen­geld II, Sozial­hil­fe oder Grund­sicherung angewiesen ist, bekommt ab 1. Jan­u­ar 2021 mehr Geld. Alle­in­ste­hende erhal­ten dann 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher.

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Neue Beitrags­be­mes­sungs­gren­zen ab 2021

Ab 1. Jan­u­ar 2021 gel­ten neue Beitrags­be­mes­sungs­gren­zen in der geset­zlichen Kranken- und Renten­ver­sicherung. Sie wer­den wie jedes Jahr an die Einkom­mensen­twick­lung angepasst.

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Kün­stler­sozial­ab­gabe bleibt stabil

Für selb­ständi­ge Kun­stschaf­fende sowie Pub­lizistin­nen und Pub­lizis­ten bleibt im Jahr 2021 der Abgabesatz zur Kün­stler­sozialver­sicherung unverän­dert bei 4,2 Prozent. Ermöglicht wurde das durch den Ein­satz zusät­zlich­er Bun­desmit­tel im Haushalts­ge­setz 2021. Derzeit wer­den rund 190.000 Men­schen über die Kün­stler­sozialver­sicherung als Pflichtver­sicherte in den Schutz der geset­zlichen Kranken‑, Pflege- und Renten­ver­sicherung einbezogen.

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Fam­i­lie

Zugang zu Fam­i­lien­leis­tun­gen vereinfacht

Der Zugang zu zen­tralen Fam­i­lien­leis­tun­gen wird ein­fach­er. Zunächst bet­rifft das Eltern­geld, Kindergeld und die Namens­bes­tim­mung. Das Gesetz ist am 10. Dezem­ber 2020 in Kraft getreten.

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Mehr Mit­tel für die Ganz­tags­be­treu­ung von Grundschülern

Ganztägige Bil­dungs- und Betreu­ungsange­bote stärken Grund­schulkinder, außer­dem helfen sie Eltern bei der Vere­in­barkeit von Fam­i­lie und Beruf. Der Bund treibt deshalb den Aus­bau voran und fördert ihn mit ins­ge­samt 3,5 Mil­liar­den Euro. Die Finanzhil­fen für die Län­der ste­hen nun bere­it. Das entsprechende Gesetz ist im Dezem­ber in Kraft getreten.

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Rente

Lebensleis­tung ver­di­ent Anerkennung

Ab 1. Jan­u­ar 2021 wer­den Rent­ner­in­nen und Rent­ner, die min­destens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, Kinder erzo­gen oder Ange­hörige gepflegt haben, eine spür­bar höhere Rente bekom­men. Mit der Grun­drente, einem Zuschlag zur Rente, wer­den bish­er niedrige Renten aufgewertet.

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Gut informiert den Ruh­e­s­tand planen

Die Dig­i­tale Rentenüber­sicht wird kün­ftig jede Bürg­erin und jeden Bürg­er auf einen Blick über den Stand der indi­vidu­ellen Ansprüche aus der geset­zlichen, betrieblichen und pri­vat­en Altersvor­sorge informieren.

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Finanzen

Sol­i­dar­ität­szuschlag ent­fällt für Mehrheit der Steuerzahler

Bis zu einem zu ver­s­teuern­den Einkom­men von 61.717 Euro fällt zukün­ftig kein Sol­i­dar­ität­szuschlag mehr an. Das bet­rifft 90 Prozent der Zahlenden.

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Fam­i­lien stärken – Steuerzahler entlasten

Kindergeld, Kinder­frei­be­trag und Kinderzuschlag steigen ab dem 1. Jan­u­ar 2021. Der Grund­frei­be­trag für Erwach­sene steigt eben­falls an. Bis 2022 wächst der Betrag, auf den keine Lohn­s­teuer gezahlt wer­den muss, auf 9.984 Euro pro Jahr.

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Pausch­be­träge für Men­schen mit Behin­derung angehoben

Zum 1. Jan­u­ar 2021 treten bei der Lohn- und Einkom­men­steuer für Men­schen mit Behin­derung ver­schiedene Neuerun­gen in Kraft. Dabei wer­den unter anderem die Pausch­be­träge für Men­schen mit Behin­derung und die Pflege-Pausch­be­träge für Ange­hörige erhöht oder erst­ma­lig eingeführt.

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Umwelt / Klima

CO2 hat einen Preis

Ab dem 1. Jan­u­ar 2021 gilt die neue CO2-Bepreisung für die Bere­iche Wärme und Verkehr. Über den nationalen CO2-Emis­sion­shan­del erhält damit auch der Ausstoß von Treib­haus­gasen beim Heizen und Aut­o­fahren einen Preis. Die Bun­desregierung rein­vestiert die Ein­nah­men aus der CO2-Bepreisung in Kli­maschutz­maß­nah­men oder ent­lastet Bürg­erin­nen und Bürg­er finanziell.

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Höhere Kfz-Steuer für Spritschlucker

Ab dem 1. Jan­u­ar 2021 wird der CO2-Ausstoß von neuen Autos bei der Kfz-Steuer stärk­er gewichtet. Stößt ein Neuwa­gen mehr Kohlen­diox­id pro Kilo­me­ter aus, wird die Kfz-Steuer entsprechend steigen — das gilt allerd­ings nur für 2021 neu zuge­lassene Pkw. Dafür zahlen Besitzerin­nen und Besitzer von Autos, die weniger als 95 Gramm CO2 ausstoßen, weniger.

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Höhere Pendler­pauschale

Die Ent­fer­nungspauschale wird zum 1. Jan­u­ar 2021 ab dem 21. Kilo­me­ter auf 35 Cent pro Kilo­me­ter erhöht. Bei einem Arbeitsweg von weniger als 21 Kilo­me­tern bleibt es bei 30 Cent Pendler­pauschale pro zurück­gelegtem Kilo­me­ter. Für Ger­ingver­di­ener gibt es zusät­zlich zur Pendler­pauschale die soge­nan­nte Mobil­ität­sprämie, eine befris­tete steuer­liche Förderung bis 2026.

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Kli­maschutz — Ent­las­tung für Wohngeldempfänger

Der Ausstoß von kli­maschädlichem Kohlen­diox­id beim Heizen mit Öl und Erdgas hat ab Jan­u­ar 2021 erst­mals einen Preis. Um soziale Härten zu ver­mei­den, ent­lastet die Bun­desregierung eben­falls ab Jan­u­ar 2021 Wohn­geldempfänger bei den Heizkosten. Mehr als 600.000 Haushalte kön­nen davon profitieren.

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Mehr Kli­maschutz durch effiziente Gebäude

Zum 1. Jan­u­ar 2021 startet die Zuschuss­förderung für Einzel­maß­nah­men zur ener­getis­chen Gebäude­sanierung. Gefördert wer­den Maß­nah­men an der Gebäude­hülle, der Anla­gen­tech­nik, Erneuer­bare Energien für Heizun­gen, Heizung­sop­ti­mierung sowie Fach­pla­nung und Baube­gleitung im Zusam­men­hang mit ein­er Einzelmaßnahme.

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Energie

EEG-Umlage: Erlöse aus der CO2-Bepreisung senken die Stromkosten

Strom wird im neuen Jahr gün­stiger. Eine Änderung der Erneuer­baren-Energien-Verord­nung sieht vor, dass die Umlage nach dem Erneuer­baren-Energie-Gesetz („EEG-Umlage“) durch einen finanziellen Zuschuss aus Erlösen der CO2-Bepreisung ent­lastet wird. Damit zahlen Stromkun­den kün­ftig weniger für ihren Strom.

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EEG-Umlage 2021 sinkt auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde

Die Über­tra­gungsnet­z­be­treiber geben jährlich die Höhe der EEG-Umlage bekan­nt. Für das Jahr 2021 wird sie durch einen Bun­deszuschuss von derzeit 6,756 auf 6,5 Cent pro Kilo­wattstunde abgesenkt.

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Mehr Winden­ergie auf See

Die Off­shore-Winden­ergie wird aus­ge­baut. Dazu wer­den Prüfvorgänge im Antragsver­fahren opti­miert und Ver­wal­tungsver­fahren ges­trafft und beschle­u­nigt. Die am 10. Dezem­ber 2020 in Kraft getretene Änderung des Winden­ergie-auf-See-Geset­zes macht dies möglich.

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Jus­tiz

Bun­desregierung stärkt fairen Wettbewerb

Urhe­ber­rechtliche Abmah­nun­gen sollen trans­par­enter wer­den und Gege­nansprüche ein­fach­er gel­tend gemacht wer­den kön­nen. Ziel ist ein deut­lich verbessert­er Schutz gegen miss­bräuch­liche Abmah­nun­gen. Das entsprechende Gesetz ist am 2. Dezem­ber 2020 in Kraft getreten.

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Besser­er Schutz vor bloßstel­len­den Fotos

Wer Fotos oder Videos von Opfern bei Unfällen macht oder ver­bre­it­et, wird kün­ftig bestraft. Auch das unbefugte Fotografieren unter den Rock oder in den Auss­chnitt ste­ht unter Strafe.

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Ein mod­ernes Sanierungs- und Insolvenzrecht

Das Gesetz zur For­ten­twick­lung des Sanierungs- und Insol­ven­zrechts ist am 1. Janaur 2021 in seinen über­wiegen­den Teilen in Kraft getreten. Es soll das deutsche Sanierungs- und Insol­ven­zrecht mod­ernisieren und effek­tiv­er ausgestalten.

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Inneres

Zen­sus wird verschoben

Die näch­ste Volk­szäh­lung in Deutsch­land wird wegen der Coro­na-Pan­demie um ein Jahr ver­schoben. Geplanter Ter­min ist nun der 15. Mai 2022. Die beim Zen­sus zu ermit­tel­nde amtliche Ein­wohn­erzahl Deutsch­lands ist von großer Bedeu­tung für Poli­tik, Ver­wal­tung und Wirtschaft. Das Gesetz trat am 10. Dezem­ber 2020 in Kraft.

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Pass- und Per­son­alausweis: Manip­u­la­tio­nen wirk­sam unterbinden

Fotos für Ausweis­doku­mente wer­den  nun auss­chließlich dig­i­tal von pri­vat­en Dien­stleis­tern oder direkt vor Ort in der Behörde erstellt und über­mit­telt. Damit wird Doku­menten­fälschung ver­hin­dert. Daneben erfol­gen weit­ere Änderun­gen im Pass- und Personalausweisgesetz.

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Verkehr und Infrastruktur

Fern­straßen­ver­wal­tung – Auf­gabe des Bundes

Ab dem 1. Jan­u­ar 2021 sind nicht mehr die Bun­deslän­der für die deutschen Auto­bah­nen zuständig. Pla­nung, Bau, Erhal­tung, Betrieb, Ver­wal­tung und Finanzierung der deutschen Auto­bah­nen liegt dann im Auf­gaben­bere­ich des Bun­des, der dafür die Auto­bahn GmbH gegrün­det hat. Diese soll das Bun­des­fern­straßen­netz effizien­ter verwalten.

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Investi­tions­beschle­u­ni­gungs­ge­setz: Schneller pla­nen, zügiger investieren

Große Infra­struk­tur­pro­jek­te kön­nen zügiger real­isiert wer­den – dank beschle­u­nigter Pla­nungs- und Genehmi­gungsver­fahren wie auch schnellerer Investi­tio­nen. Das bet­rifft Schienen­in­fra­struk­tur­maß­nah­men, Wind­kraftan­la­gen an Land und Rau­mord­nungsver­fahren im Allgemeinen.

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Ver­brauch­er­schutz — Landwirtschaft

Betäubungslose Fer­kelka­s­tra­tion verboten

Am 1. Jan­u­ar 2021 muss eine voll­ständi­ge Schmerzauss­chal­tung bei der Kas­tra­tion von Fer­keln garantiert sein. Das ist nur noch unter Voll­narkose der Fall, eine lokale Betäubung oder Schmer­zlin­derung reicht nicht aus.

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Schnellerer Weg aus den Schulden

Über­schuldete Unternehmen und Ver­brauch­er kön­nen bere­its nach spätestens drei Jahren der Insol­venz entkom­men. Voraus­set­zung dafür ist nicht mehr die Erfül­lung ein­er Min­dest­be­friedi­gungsquote der Gläu­biger sowie die Begle­ichung von Ver­fahren­skosten. Die kürzere Ver­fahrens­dauer gilt rück­wirk­end für alle ab dem 1. Okto­ber 2020 beantragten Ver­fahren. Ein entsprechen­des Gesetz ist in Kraft getreten.

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Tabak­wer­bung stark eingeschränkt

Wer­bung für Tabakpro­duk­te wie Zigaret­ten wird kün­ftig stark ein­schränkt. Das dient dem Gesund­heits- und dem Jugend­schutz. Die Regelun­gen treten stufen­weise in Kraft. Ab dem 1. Jan­u­ar 2021 gilt für Filme, bei denen Kinder und Jugendliche anwe­send seien kön­nen, ein generelles Ver­bot von Tabak­wer­bung. Tabak­wer­bung und Wer­bung für ähn­liche Pro­duk­te ist dann nur noch bei Fil­men ohne Jugend­freiga­be möglich. Eben­so gilt ein Ver­bot von Gratisproben außer­halb von Fachgeschäften — etwa bei Musik­fes­ti­vals — und als Gewinne bei Preisausschreiben.

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Quelle: www.bundesregierung.de

Bild @ Jens Koeppen