–Mehr Region­al- und S‑Bahnen sowie zusät­zliche Mit­tel für den Aus- und Neubau von Bahn­höfen und Haltestellen–

Auf der Grund­lage von zwei wichti­gen Geset­zen, die der Deutsche Bun­destag kür­zlich beschlossen hat, wird der Öffentliche Per­so­nen­nahverkehr (ÖPNV) mit zusät­zlichen Mil­liar­den-Investi­tio­nen gestärkt.

1) Region­al­isierungs­ge­setz: Über 5 Mil­liar­den Euro zusätzlich

Mit dem „Region­al­isierungs­ge­setz“ erhal­ten die Län­der deut­lich mehr Geld für die Finanzierung des Schienen­per­so­nen­nahverkehrs. Vor allem soll der Betrieb von mehr Region­al- und S‑Bahnen damit finanziert wer­den. Die bis­lang für 2020 vorge­se­hene Erhöhung auf 8,8 Mil­liar­den Euro wird jet­zt um weit­ere 150 Mil­lio­nen Euro aufgestockt.

Auch in den kom­menden Jahren bewirkt das Region­al­isierungs­ge­setz, dass die finanzielle Unter­stützung für den ÖPNV weit­er aufge­stockt wird. Durch die Dynamisierung der Erhöhung und ein­er erneuten Auf­s­tock­ung um weit­ere 150 Mil­lio­nen Euro belaufen sich die zusät­zlichen Mit­tel 2021 bere­its auf 302,7 Mil­lio­nen Euro, 2022 auf 308,1 Mil­lio­nen Euro und 2023 auf cir­ca 463,7 Mil­lio­nen Euro. Die beste­hende Dynamisierung in Höhe von 1,8 Prozent bleibt erhal­ten. Ins­ge­samt erhöhen sich damit die Region­al­isierungsmit­tel über die Jahre 2020 bis 2031 addiert um cir­ca 5,2 Mil­liar­den Euro.

Es ste­hen den Län­dern damit deut­lich mehr finanzielle Mit­tel für den Betrieb von Bussen und vor allem von Bah­nen in den Region­alverkehren vor Ort zur Ver­fü­gung. Kapaz­itäten und Fahrgastzahlen sollen so erhöht wer­den, aber auch eine Ausweitung beste­hen­der und neuer Lin­ien­führun­gen ist die Zielset­zung. Das bet­rifft die Städte, aber vor allem auch das Umland. Grade im ländlichen Raum soll die Infra­struk­tur erhe­blich verbessert wer­den und so das Leben auf dem Land attrak­tiv­er gemacht werden.

2) Gemein­de­v­erkehrs­fi­nanzierungs­ge­setz: Mil­liar­den für Aus- und Neubau von Bahn­höfen und Haltestellen

Auch die Mit­tel des Gemein­de­v­erkehrs­fi­nanzierungs­ge­set­zes (GVFG ) wer­den deut­lich aufge­stockt. Von derzeit 332 Mil­lio­nen Euro auf etwa 665 Mil­lio­nen Euro im Jahr 2020 und auf eine Mil­liarde Euro ab 2021.

Eine weit­ere Erhöhung ist 2025 auf dann 2 Mil­liar­den Euro vorge­se­hen. Ab 2026 steigt dieser Betrag durch eine Dynamisierung erneut um 1,8 Prozent jährlich.

Diese Gelder fließen in die Bestandssanierung von ÖPNV-Anla­gen wie Gleise sowie in den Aus- und Neubau von Bahn­höfen und Hal­testellen des schienenge­bun­de­nen Nahverkehrs – darunter fall­en auch Straßen­bah­nen und U‑Bahnen.

Durch dieses Gesetz wird der regelmäßige Förder­an­teil des Bun­des von bish­er 60 Prozent auf 75 Prozent gesteigert. Bei der Elek­tri­fizierung sog­ar auf 90 Prozent.

Quelle: CDU/C­SU-Frak­tion im Deutschen Bundestag

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