Meine Sichtweise zum Entwurf für ein “Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” lege ich nachfolgend gern dar:
Das gültige Infektionsschutzgesetz gestattet der Bundesregierung und den Landesregierungen notwendige Schutzmaßnahmen durch Rechtsverordnungen auf den Weg zu bringen, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern. Das ist in solchen Krisensituationen auch sinnvoll, um handlungsfähig zu sein. Die Parlamente in Bund und Land werden von den jeweiligen Regierungen zeitnah informiert und eingebunden. Sie beraten in den Gremien und bringen ihrerseits Vorschläge ein.
Daran ändert der vorliegende Entwurf eines 3. Bevölkerungsschutzgesetzes nichts.
Auf Grund des sich ständig veränderten Lagebildes muss regelmäßig evaluiert werden, ob das gültige Infektionsschutzgesetz und die Maßnahmen den Anforderungen des Schutzes der Bevölkerung vor dem Corona-Virus erfüllt.
Die WHO hat im Frühjahr 2020 den weltweiten Ausbruch des SARS-Covid-19 Virus zur Pandemie erklärt. Dauer und Ausmaß sind für alle Länder einzigartig und extrem belastend. Die Gesundheitssysteme arbeiten je nach Ausstattung an ihrer Belastungsgrenze. In Deutschland konnten Szenarien wie in Italien, den USA oder Spanien durch umsichtiges Handeln vermieden werden. Unser Gesundheitssystem ist zwar gut aufgestellt, kann aber auch schnell an seine Belastungsgrenze kommen. Dies zu verhindern, ist die Herausforderung für Bund und Länder.
Dem Deutsche Bundestag liegt nun ein Gesetzentwurf vor, der den Rahmen im InfektionsschutzG mit einem neuen §28a konkret an die Covid-19-Pandemie anpassen und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten präzisieren soll.
Aktuell befinden wir uns zu dem Gesetzentwurf noch in den parlamentarischen Beratungen, zu der es öffentliche Anhörung in den Ausschüssen gab und noch geben wird. Dort und in unseren internen Beratungen diskutieren die Abgeordneten auch über die Frage, ob die im Entwurf präzisierte Ermächtigungsgrundlage der Länder für die eingriffsintensiven Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung noch weiter konkretisiert werden muss.
Ich werde die parlamentarischen Beratungen einerseits, und die Hinweise, die mich von besorgten Bürgerinnen und Bürgern erreichen anderseits, genauso in mein Abstimmungsverhalten einfließen lassen, wie die unterschiedlichen Studien und Expertisen der Ärzte und Wissenschaftler.
Da ich einer Konkretisierung oder Verschärfung der Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung skeptisch gegenüber stehe, weil sich für mich die Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend darstellt, ist für mich der vorliegende Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig.
Mögliche Maßnahmen wie eine gesetzliche Impfpflicht, verpflichtende Immunitätsnachweise oder gar Eingriffe in die Privatsphäre durch Kontrollen, wie sie ein Abgeordneter kürzlich in die Debatte einbrachte, lehne ich ab.
Wir müssen der Ausbreitung des Virus zwar konsequent, aber in den Maßnahmen mit Augenmaß und ohne Aktionismus begegnen, ohne die Gesellschaft, die Bürger und nicht zuletzt die Wirtschaft über Gebühr zu überfordern.
Bild @ Jens Koeppen
Vielen Dank Herr Köppen, Ihr Standpunkt entspricht meinen auch dem Meinem.
Gut gemacht!
Sehr geehrter Herr Koeppen,
seit Wochen beschäftigen mich die derzeitigen Vorgängen in unserer Gesellschaft. Ich bin 59 Jahre alt und habe mich in meinem gesamten Leben (bis auf die Teilnahme an Wahlen) noch nie politisch betätigt oder öffentlich geäußert. Gerade in der derzeitigen Situation, habe ich mich aus Angst (Jobverlust, Deformierung, Polizeiaufgebote wie bei Schwerverbrechern) bisher nicht getraut, an irgendwelchen Demonstrationen oder Kundgebungen teilzunehmen um meine Unzufriedenheit zu bekunden.
Aufgrund der großen Bedeutung des am 18.11.2020 geplanten Gesetzbeschlusses zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, lasse ich diese Angst nun fallen und möchte Ihnen schreiben.
Ihre Position zum Gesetzentwurf, wie ich sie noch am 14.11.2020 auf Ihrer Homepage lesen konnte, findet meine volle Zustimmung und ich bitte Sie als Ihr Wähler, diesem Gesetz nicht zuzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Glampe
Sehr geehrter Herr Köppen,
wir haben uns als Unternehmervereinigung und im Schulterschluss mit den Unternehmervereinigungen Ostdeutschlands dazu ähnlich lautende positioniert. In einer diesbezüglichen Petion sind bereits nach wenigen Tagen 160.000 Unterschriften gesammelt worden und es wird deutlich, dass die Bürger dieses Landes den Entwurf ablehnen.
Prima, dass Sie sensibel mithelfen unsere Grundrechte zu schützen.
Dr. Ulrich Menter
Unternehmervereinigung Uckermark
Sehr geehrter Herr Koeppen,
ich möchte Ihnen meinen Respekt für Ihr Abstimmungsverhalten zum Ausdruck bringen. Dazu benötigt man Mut und Charakterstärke. Sie haben einmal mehr bewiesen, dass Sie zu den Politikern zählen, die zuerst den Wählerinnen und Wählern verpflichtet sind. Danke!
Uwe Schoknecht
Bürgermeister a.D.
Sehr geehrter Herr Koeppen,
herzlichen Dank, dass Sie in der heutigen Abstimmung, entsprechend in Ihrem obigen Positionspapier erwähnten Haltung, dem Gesetzentzwurf heute Ihre Zustummung nicht erteilt haben. Auch wenn dennoch eine große Mehrhweit zustande gekommen, ist so ist die demokratische Abwägung vieler verschiedener Aspekte, vor allem der Verhältnismäßigkeit das Gebot der Stunde.
Herzliche Grüße
Prof. U. Mahn