Meine Sichtweise zum Entwurf für ein „Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ lege ich nachfolgend gern dar:
Das gültige Infektionsschutzgesetz gestattet der Bundesregierung und den Landesregierungen notwendige Schutzmaßnahmen durch Rechtsverordnungen auf den Weg zu bringen, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern. Das ist in solchen Krisensituationen auch sinnvoll, um handlungsfähig zu sein. Die Parlamente in Bund und Land werden von den jeweiligen Regierungen zeitnah informiert und eingebunden. Sie beraten in den Gremien und bringen ihrerseits Vorschläge ein.
Daran ändert der vorliegende Entwurf eines 3. Bevölkerungsschutzgesetzes nichts.
Auf Grund des sich ständig veränderten Lagebildes muss regelmäßig evaluiert werden, ob das gültige Infektionsschutzgesetz und die Maßnahmen den Anforderungen des Schutzes der Bevölkerung vor dem Corona-Virus erfüllt.
Die WHO hat im Frühjahr 2020 den weltweiten Ausbruch des SARS-Covid-19 Virus zur Pandemie erklärt. Dauer und Ausmaß sind für alle Länder einzigartig und extrem belastend. Die Gesundheitssysteme arbeiten je nach Ausstattung an ihrer Belastungsgrenze. In Deutschland konnten Szenarien wie in Italien, den USA oder Spanien durch umsichtiges Handeln vermieden werden. Unser Gesundheitssystem ist zwar gut aufgestellt, kann aber auch schnell an seine Belastungsgrenze kommen. Dies zu verhindern, ist die Herausforderung für Bund und Länder.
Dem Deutsche Bundestag liegt nun ein Gesetzentwurf vor, der den Rahmen im InfektionsschutzG mit einem neuen §28a konkret an die Covid-19-Pandemie anpassen und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten präzisieren soll.
Aktuell befinden wir uns zu dem Gesetzentwurf noch in den parlamentarischen Beratungen, zu der es öffentliche Anhörung in den Ausschüssen gab und noch geben wird. Dort und in unseren internen Beratungen diskutieren die Abgeordneten auch über die Frage, ob die im Entwurf präzisierte Ermächtigungsgrundlage der Länder für die eingriffsintensiven Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung noch weiter konkretisiert werden muss.
Ich werde die parlamentarischen Beratungen einerseits, und die Hinweise, die mich von besorgten Bürgerinnen und Bürgern erreichen anderseits, genauso in mein Abstimmungsverhalten einfließen lassen, wie die unterschiedlichen Studien und Expertisen der Ärzte und Wissenschaftler.
Da ich einer Konkretisierung oder Verschärfung der Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung skeptisch gegenüber stehe, weil sich für mich die Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend darstellt, ist für mich der vorliegende Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig.
Mögliche Maßnahmen wie eine gesetzliche Impfpflicht, verpflichtende Immunitätsnachweise oder gar Eingriffe in die Privatsphäre durch Kontrollen, wie sie ein Abgeordneter kürzlich in die Debatte einbrachte, lehne ich ab.
Wir müssen der Ausbreitung des Virus zwar konsequent, aber in den Maßnahmen mit Augenmaß und ohne Aktionismus begegnen, ohne die Gesellschaft, die Bürger und nicht zuletzt die Wirtschaft über Gebühr zu überfordern.
Bild @ Jens Koeppen
Neueste Kommentare