Meine Sichtweise zum Entwurf für ein “Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei ein­er epi­demis­chen Lage von nationaler Trag­weite” lege ich nach­fol­gend gern dar:

Das gültige Infek­tion­ss­chutzge­setz ges­tat­tet der Bun­desregierung und den Lan­desregierun­gen notwendi­ge Schutz­maß­nah­men durch Rechtsverord­nun­gen auf den Weg zu brin­gen, um die Ver­bre­itung über­trag­bar­er Krankheit­en zu ver­hin­dern. Das ist in solchen Krisen­si­t­u­a­tio­nen auch sin­nvoll, um hand­lungs­fähig zu sein. Die Par­la­mente in Bund und Land wer­den von den jew­eili­gen Regierun­gen zeit­nah informiert und einge­bun­den. Sie berat­en in den Gremien und brin­gen ihrer­seits Vorschläge ein.

Daran ändert der vor­liegende Entwurf eines 3. Bevölkerungss­chutzge­set­zes nichts.

Auf Grund des sich ständig verän­derten Lage­bildes muss regelmäßig evaluiert wer­den, ob das gültige Infek­tion­ss­chutzge­setz und die Maß­nah­men den Anforderun­gen des Schutzes der Bevölkerung vor dem Coro­na-Virus erfüllt.

Die WHO hat im Früh­jahr 2020 den weltweit­en Aus­bruch des SARS-Covid-19 Virus zur Pan­demie erk­lärt. Dauer und Aus­maß sind für alle Län­der einzi­gar­tig und extrem belas­tend. Die Gesund­heitssys­teme arbeit­en je nach Ausstat­tung an ihrer Belas­tungs­gren­ze. In Deutsch­land kon­nten Szenar­ien wie in Ital­ien, den USA oder Spanien durch umsichtiges Han­deln ver­mieden wer­den. Unser Gesund­heitssys­tem ist zwar gut aufgestellt, kann aber auch schnell an seine Belas­tungs­gren­ze kom­men. Dies zu ver­hin­dern, ist die Her­aus­forderung für Bund und Länder.

Dem Deutsche Bun­destag liegt nun ein Geset­zen­twurf vor, der den Rah­men im Infek­tion­ss­chutzG mit einem neuen §28a konkret an die Covid-19-Pan­demie anpassen und die rechtlichen Hand­lungsmöglichkeit­en präzisieren soll.

Aktuell befind­en wir uns zu dem Geset­zen­twurf noch in den par­la­men­tarischen Beratun­gen, zu der es öffentliche Anhörung in den Auss­chüssen gab und noch geben wird. Dort und in unseren inter­nen Beratun­gen disku­tieren die Abge­ord­neten auch über die Frage, ob die im Entwurf präzisierte Ermäch­ti­gungs­grund­lage der Län­der für die ein­griff­s­in­ten­siv­en Maß­nah­men zum Gesund­heitss­chutz der Bevölkerung noch weit­er konkretisiert wer­den muss.

Ich werde die par­la­men­tarischen Beratun­gen ein­er­seits, und die Hin­weise, die mich von besorgten Bürg­erin­nen und Bürg­ern erre­ichen ander­seits, genau­so in mein Abstim­mungsver­hal­ten ein­fließen lassen, wie die unter­schiedlichen Stu­di­en und Exper­tisen der Ärzte und Wissenschaftler.

Da ich ein­er Konkretisierung oder Ver­schär­fung der Maß­nah­men zum Schutz der Bevölkerung skep­tisch gegenüber ste­he, weil sich für mich die Ver­hält­nis­mäßigkeit nicht aus­re­ichend darstellt, ist für mich der vor­liegende Geset­zen­twurf nicht zustimmungsfähig.

Mögliche Maß­nah­men wie eine geset­zliche Impf­pflicht, verpflich­t­ende Immu­nität­snach­weise oder gar Ein­griffe in die Pri­vat­sphäre durch Kon­trollen, wie sie ein Abge­ord­neter kür­zlich in die Debat­te ein­brachte, lehne ich ab.

Wir müssen der Aus­bre­itung des Virus zwar kon­se­quent, aber in den Maß­nah­men mit Augen­maß und ohne Aktion­is­mus begeg­nen, ohne die Gesellschaft, die Bürg­er und nicht zulet­zt die Wirtschaft über Gebühr zu überfordern.

Bild @ Jens Koeppen