Der Beruf des Not­fall­san­itäters gehört zu den Gesund­heits­fach­berufen und ist die höch­ste beru­fliche, nicht ärztliche Qual­i­fika­tion im Rettungsdienst.

Im Jahr 2013 wurde vom Deutschen Bun­destag ein neues Not­fall­san­itäterge­setz beschlossen. Der bish­erige Beruf des Ret­tungsas­sis­ten­ten wurde damit in die Berufs­beze­ich­nung „Not­fall­san­itäter“ über­führt. Die Aus­bil­dung wurde von zwei auf drei Jahre ver­längert. Dem Not­fall­san­itäter wur­den zudem weit­ere Auf­gaben übertragen.

Allerd­ings ist die beste­hende Recht­slage nicht zufrieden­stel­lend. Die Not­fall­san­itäter führen aus­bil­dungs­gerecht leben­sret­tende Maß­nah­men an Not­fall­pa­tien­ten durch. Gle­ichzeit­ig stellt sich jedoch die Frage, ob sich die Ein­satzkräfte straf­bar machen, wenn sie ohne konkrete ärztliche Anweisung inva­sive medi­zinis­che Maß­nah­men ergreifen oder Medika­mente verabre­ichen. Zum Beispiel muss der Not­fall­san­itäter leben­sret­tende Medika­mente geben, obwohl das eigentlich nur ein Notarzt darf. Die Arbeit der Not­fall­san­itäter find­et damit im Grunde genom­men oft im rechtlichen Graubere­ich statt und sie müssten im schlimm­sten Fall sog­ar damit rech­nen, sich strafrechtlich ver­ant­worten zu müssen, weil sie Tätigkeit­en eines Arztes durchge­führt haben.

Es ist daher geplant, Rechtssicher­heit für die Not­fall­san­itäter zu schaf­fen, damit sie ihre Auf­gabe rechtssich­er und im Sinne der Patien­ten wahrnehmen können.

Vor diesem Hin­ter­grund haben die Koali­tions­frak­tio­nen im Rah­men von zwei inter­nen Fachge­sprächen mit Ver­bän­de­v­ertretern und Vertretern zweier Bun­deslän­der über die ver­schiede­nen Möglichkeit­en von Geset­zesän­derun­gen disku­tiert. Dabei gab es dur­chaus auch Berichte über pos­i­tive Erfahrun­gen beispiel­sweise mit den Stan­dar­d­ar­beit­san­weisun­gen, wie sie in ver­schiede­nen Bun­deslän­dern bere­its angewen­det wer­den und dort bei mitwirk­enden Not­fall­san­itätern auch auf bre­ite Akzep­tanz stoßen. So berichtete beispiel­sweise ein Vertreter des zuständi­gen Lan­desmin­is­teri­ums in Sach­sen-Anhalt von hand­lungs- und haf­tungsrechtlich­er Sicher­heit sowohl für die Ein­satzkräfte als auch den Träger des Ret­tungs­di­en­stes und den Arbeit­ge­bern des Fachpersonals.

Das Bun­desmin­is­teri­um für Gesund­heit bere­it­et derzeit eine eigen­ständi­ge geset­zliche Regelung vor, die bun­desweit zu mehr Rechtssicher­heit bei der Ausübung des Not­fall­san­itäter­berufes beitra­gen wird. Ein entsprechen­der Regelungsvorschlag kön­nte dann voraus­sichtlich im Herb­st dieses Jahres im Deutschen Bun­destag berat­en werden.

Bild @ Jens Koeppen