Der Beruf des Notfallsanitäters gehört zu den Gesundheitsfachberufen und ist die höchste berufliche, nicht ärztliche Qualifikation im Rettungsdienst.
Im Jahr 2013 wurde vom Deutschen Bundestag ein neues Notfallsanitätergesetz beschlossen. Der bisherige Beruf des Rettungsassistenten wurde damit in die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ überführt. Die Ausbildung wurde von zwei auf drei Jahre verlängert. Dem Notfallsanitäter wurden zudem weitere Aufgaben übertragen.
Allerdings ist die bestehende Rechtslage nicht zufriedenstellend. Die Notfallsanitäter führen ausbildungsgerecht lebensrettende Maßnahmen an Notfallpatienten durch. Gleichzeitig stellt sich jedoch die Frage, ob sich die Einsatzkräfte strafbar machen, wenn sie ohne konkrete ärztliche Anweisung invasive medizinische Maßnahmen ergreifen oder Medikamente verabreichen. Zum Beispiel muss der Notfallsanitäter lebensrettende Medikamente geben, obwohl das eigentlich nur ein Notarzt darf. Die Arbeit der Notfallsanitäter findet damit im Grunde genommen oft im rechtlichen Graubereich statt und sie müssten im schlimmsten Fall sogar damit rechnen, sich strafrechtlich verantworten zu müssen, weil sie Tätigkeiten eines Arztes durchgeführt haben.
Es ist daher geplant, Rechtssicherheit für die Notfallsanitäter zu schaffen, damit sie ihre Aufgabe rechtssicher und im Sinne der Patienten wahrnehmen können.
Vor diesem Hintergrund haben die Koalitionsfraktionen im Rahmen von zwei internen Fachgesprächen mit Verbändevertretern und Vertretern zweier Bundesländer über die verschiedenen Möglichkeiten von Gesetzesänderungen diskutiert. Dabei gab es durchaus auch Berichte über positive Erfahrungen beispielsweise mit den Standardarbeitsanweisungen, wie sie in verschiedenen Bundesländern bereits angewendet werden und dort bei mitwirkenden Notfallsanitätern auch auf breite Akzeptanz stoßen. So berichtete beispielsweise ein Vertreter des zuständigen Landesministeriums in Sachsen-Anhalt von handlungs- und haftungsrechtlicher Sicherheit sowohl für die Einsatzkräfte als auch den Träger des Rettungsdienstes und den Arbeitgebern des Fachpersonals.
Das Bundesministerium für Gesundheit bereitet derzeit eine eigenständige gesetzliche Regelung vor, die bundesweit zu mehr Rechtssicherheit bei der Ausübung des Notfallsanitäterberufes beitragen wird. Ein entsprechender Regelungsvorschlag könnte dann voraussichtlich im Herbst dieses Jahres im Deutschen Bundestag beraten werden.
Bild @ Jens Koeppen
Neueste Kommentare