Rede im Plenum des Deutschen Bundestages, am 28.01.2021, zum Bundesbedarfsplangesetz (TOP ZP 11).
Auszug aus dem Plenarprotokoll:
Jens Koeppen (CDU/CSU):
Vielen Dank, Herr Präsident. — Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stromnetze sind die Lebensadern einer stabilen Energieversorgung. Das ist eine Binsenwahrheit; das ist richtig. Aber angesichts des Wandels, der Transformation hin zu neuen Erzeugungsarten ist das Thema nach wie vor aktuell. Ohne ausreichende Leitungskapazitäten nützt nämlich die gesamte Debatte über weitere Ausbaupläne und Ausbaukapazitäten nichts. Der Strom muss schließlich zum Verbraucher gebracht werden.
Das Bundesbedarfsplangesetz ist somit ein Schlüsselelement für unsere Energiepolitik. Damit wird der Weg freigemacht, sodass die Leitungen, die laut Planfeststellungsbeschluss jetzt baureif sind, ohne Verzögerung gebaut werden können.
Was war uns in den Berichterstattungen wichtig? Erstens. Wir können keine weiteren Verzögerungen hinnehmen. Zweitens. Wir wollen nicht, dass Deutschland in zwei Preiszonen geteilt wird. Da war die Expertenanhörung im Ausschuss sehr wichtig. Das war ein wichtiger Input. Wir haben im Verfahren sowohl bei einzelnen Ausbauvorhaben als auch hinsichtlich der Entbürokratisierung und der Beschleunigung einige, wenn auch wenige Verbesserungen erreicht. Aber wir konnten auch einigen Bedürfnissen vor Ort nachkommen und zum Beispiel in einigen Fällen Erdkabelverlegungen vorsehen, wo die Projekte noch nicht begonnen haben. Leider kann man in solch einem Verfahren nicht auf alle Wünsche eingehen, vor allem bei den Projekten, die schon planfestgestellt sind, weil wir sonst Verzögerungen um mehrere Monate, vielleicht sogar Jahre, hinnehmen müssten.
Aber bei der Entbürokratisierung ist uns, glaube ich, etwas sehr Gutes gelungen. Denn aufgrund der Barrierefreiheit in den Ausschreibungen wäre es zu Verzögerungen von mehreren Monaten gekommen, wenn es bei der ursprünglichen Planung geblieben wäre. Hier konnten wir, auch aufgrund des Inputs der Übertragungsnetzbetreiber, die Anforderungen an die Barrierefreiheit in den Ausschreibungen auf das Notwendigste reduzieren.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Und ja, es ist auch richtig, dass jede Region besondere Bedürfnisse und jeder Wahlkreisabgeordnete auch mindestens eine Bürgerinitiative in seinem Wahlkreis hat: gegen Wind, für Wind, gegen Stromanlagen, für Erdkabel — alles Mögliche. Erdkabel sind zurzeit die Wunschtechnologie schlechthin, nach dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“. Aber leider ist es nicht so trivial, wie es sich anhört. Denn im Höchstspannungsbereich ist es immer noch ein schwieriges Unterfangen, einfach alles unter die Erde zu verlegen. Es gibt noch keine ausreichenden Erfahrungen damit, und wir wissen: Die Anlagen, die gebaut wurden, sind höchst prekär. Deswegen müssen wir damit vorsichtig umgehen.
Wir versuchen dennoch, den bestehenden Wünschen entgegenzukommen, obwohl der Finanzbedarf gerade bei der Erdkabelverlegung um ein Vielfaches höher liegt. Zeit und Geld müssen wir aber gerade bei der Netzversorgung im Fokus behalten. Allem, was uns um Jahre zurückwirft und was extrem teurer wird, müssen wir mit aller Vorsicht begegnen.
Wir brauchen diese Leitungen. Wir brauchen jede einzelne, und wir können uns keine Verzögerung leisten. Wir haben aber Änderungsanträge vorgelegt und sind auf die Bedürfnisse einiger Regionen, einiger Länder und einiger Projekte eingegangen. Ich darf an das Projekt NOR‑7 erinnern, das wir festgeschrieben haben, weil dann der Offshorestrom sicher abtransportiert werden kann. Das war uns an dieser Stelle sehr wichtig.
Andere Forderungen aus anderen Bereichen, insbesondere aus der Länderkammer, wurden — leider, aus meiner Sicht — nicht aufgegriffen, obwohl hier auch erheblicher Diskussionsbedarf besteht. Aber wir wollen und müssen uns der Diskussion mit dem Ministerium, mit der Bundesnetzagentur und mit den Planern auch in Zukunft stellen. Denn wir dürfen uns nicht verschließen, wenn es Alternativen zu Technologien bzw. zu Trassenführungen gibt. Es darf nicht sein, dass jede Planung in Stein gemeißelt ist, und wir setzen das um. Wir müssen hier in Zukunft wie auch früher schon flexibler werden.
Wir haben auch über SuedLink 3 gesprochen. Es war natürlich verlockend: Bei SuedLink 3 können wir mit einem relativ geringen Aufwand 50 Prozent Kapazitätserweiterung erreichen. Weil der Bedarf da ist, bringt uns das natürlich auf den Plan. Aber in der Debatte, insbesondere auch aufgrund der uneinheitlichen Darstellung der Übertragungsnetzbetreiber, war es uns nicht möglich, das letztendlich noch mit hineinzunehmen. Da wäre aus meiner Sicht eine Expertendebatte sinnvoll gewesen, dass man im Gespräch wirklich noch mal schaut: Was ist möglich und was nicht? Aber am Ende konnten wir das aufgrund der möglichen Verzögerung nicht mit hineinnehmen.
Wir haben einen Entschließungsantrag vorgelegt. Insbesondere geht es uns darum, dass wir einen Rahmen für das Wasserstoffnetz schaffen. Das haben wir jetzt noch nicht geschafft. Wir wollen einen diskriminierungsfreien Zugang, der unkompliziert ist. Das werden wir im EnWG erreichen.
Fazit ist: Wir können uns keine Halbherzigkeiten und langen Verfahrensdauern mehr leisten. Für unsere Versorgungssicherheit sind die Netze wichtig. Deswegen ist auch dieses Gesetz wichtig.
Vielen Dank.
Foto @ Jens Koeppen
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