Ab sofort können Kommunen für die Um- und Aufrüstung ihrer Klima- und Belüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden Bundesfördermittel beantragen. Damit hilft der Bund den Kommunen weiterhin dabei, den Infektionsschutz in öffentlichen Gebäuden für die beschäftigten Mitarbeiter sowie Besucher zu erhöhen.
Frische Luft und ein gutes Raumklima sind wichtig. Auch vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie halte ich das Programm für einen wichtigen Bestandteil zur Bekämpfung dieser. Beim Besuch von öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten sollen alle vor Infektionen geschützt werden und sich selbstverständlich auch darauf verlassen können. Das gilt für den Besuch beim Bürgeramt wie im Vorlesungssaal der Hochschule gleichermaßen. Dazu soll das Förderprogramm beitragen, für das der Bund jetzt insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung stellt.
Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) versorgen Räume mit Frisch- und Umluft und können somit einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus leisten. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören der Erwerb und der Einbau von Filtertechnik mit Virenschutzfunktion sowie umfangreiche Umbaumaßnahmen. So kann beispielsweise die Umrüstung einer Umluftanlage zu einer Zuluftanlage gefördert werden. Ebenfalls gefördert wird die Ergänzung von Messtechnik zur verbesserten Steuerung der Anlage.
Gewährt werden finanzielle Zuschüsse für die entsprechende Um- und Aufrüstung von stationären RLT-Anlagen. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro pro Anlage. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, Länder, Hochschulen sowie öffentliche Unternehmen.
Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt wer-den. Weitere Informationen und Links zum Fördermittelantrag erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de.
Bild @ Jens Koeppen
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