Die angekündigten Über­brück­ung­shil­fen gehen jet­zt an den Start. Mit den Über­brück­ung­shil­fen wer­den die Maß­nah­men zur Unter­stützung von Unternehmen um ein branchenüber­greifend­es Zuschusspro­gramm für kleine und mit­tlere Unternehmen ergänzt. Das Zuschusspro­gramm gilt unab­hängig von der Mitar­beit­erzahl und richtet sich auch an Soloselb­ständi­ge und Freiberu­fler, die ihren Geschäfts­be­trieb im Zuge der Coro­na-Krise teil­weise oder ganz ein­stellen mussten.

Für die Monate Juni bis August 2020 kön­nen Unternehmen Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten erhal­ten, gestaffelt nach dem tat­säch­lichen Umsatzein­bruch. Voraus­set­zung für den Höch­st­be­trag von 150.000 Euro ist, dass der Umsatz in den Monat­en April und Mai um min­destens sechzig Prozent gegenüber April und Mai 2019 einge­brochen ist.

Für Klei­n­un­ternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten gel­ten die Höch­st­be­träge der “Soforthil­fe”. Sind sie mit beson­ders hohen Fixkosten belastet, kön­nen sie auch höhere Zuschüsse erhalten.

Das Pro­gramm soll den am stärk­sten betrof­fe­nen Branchen helfen und ihren beson­deren Anforderun­gen Rech­nung tra­gen. Auch bei diesem Pro­gramm soll die Auszahlung schnell und unbürokratisch erfol­gen. Die Abwick­lung erfol­gt auss­chließlich dig­i­tal. Ab dem 10. Juli wer­den bun­desweit die Online-Por­tale freigeschal­tet, über die die Anträge gestellt wer­den können.

Alle  Infor­ma­tio­nen find­en Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de und im Überblick auch im beige­fügten PDF: Über­brück­ung­shil­fe Faktenblatt

Quelle: BMWi

Bild @ Jens Koeppen