Struk­turstärkungs­ge­setz Kohleregionen

In dieser Woche  wer­den im Par­la­ment Unter­stützungs­maß­nah­men für die von der Beendi­gung der Kohlever­stro­mung betrof­fe­nen Reviere und Stan­dorte in zweit­er und drit­ter Lesung beschlossen. Das umfassende „Investi­tion­s­ge­setz Kohlere­gio­nen“ regelt in einem ersten Teil Finanzhil­fen für die betrof­fe­nen Län­der. Diese Finanzhil­fen sollen über Artikel 104b Grundge­setz für Investi­tio­nen in einem Gesam­tum­fang von bis zu 14 Mrd. Euro bis 2038 bere­it­gestellt wer­den. Die Län­der leis­ten hier­bei den im Grundge­setz vorge­se­henen Eigenan­teil. Die Mit­tel kön­nen zur Förderung von Investi­tio­nen, etwa in die wirtschaft­sna­he Infra­struk­tur, aber auch den Bre­it­band- und Mobil­funkaus­bau, zur Verbesserung des Ange­bots im ÖPNV oder in den Umweltschutz und die Land­schaft­spflege ver­wen­det wer­den. Das Gesetz legt fest, in welchem Ver­hält­nis die Reviere hier berück­sichtigt werden.

Im zweit­en Teil des Geset­zes verpflichtet sich der Bund, weit­ere Maß­nah­men zugun­sten der Braunkohlere­gio­nen mit bis zu 26 Mrd. Euro bis 2038 zu fördern, die in sein­er eige­nen Zuständigkeit liegen. Zu den Maß­nah­men gehören etwa der Aus­bau der Infra­struk­tur für den Schienen- und Straßen­verkehr und die Ansied­lung und Ver­stärkung zahlre­ich­er Forschung­sein­rich­tun­gen. In das Maß­nah­mege­set­zvor­bere­itungs­ge­setz wer­den zudem 16 Verkehr­swege­in­fra­struk­tur­pro­jek­te zur Struk­turstärkung in den betrof­fe­nen Regio­nen als beson­ders eilbedürftige Pro­jek­te aufgenommen.

Fern­er wird der Bund seine Förder­pro­gramme erweit­ern und Maß­nah­men zur Unter­stützung der Energiewende und des Kli­maschutzes ergreifen. Die Bun­desregierung set­zt sich zudem das Ziel, mit der Ansied­lung von Ein­rich­tun­gen des Bun­des in den betrof­fe­nen Regio­nen bis zum Jahr 2028 bis zu 5000 Arbeit­splätze in Behör­den des Bun­des und son­sti­gen Bun­de­sein­rich­tun­gen zu erhal­ten oder neu einzurichten.

Gesetz zur Reduzierung und zur Beendi­gung der Kohlever­stro­mung und zur Änderung weit­er­er Geset­ze (Kohleausstiegs­ge­setz)

Neben dem Struk­turstärkungs­ge­setz beschließen wir in dieser Woche auch das Kohleausstiegs­ge­setz in zweit­er und drit­ter Lesung. Hier wer­den zen­trale energiepoli­tis­che Empfehlun­gen der Kom­mis­sion „Wach­s­tum, Struk­tur­wan­del und Beschäf­ti­gung“ zur Reduzierung und Beendi­gung der Kohlever­stro­mung bis spätestens 2038 umge­set­zt. Bestandteile sind etwa Regelun­gen zum Ausstieg aus Steinkohle- und Braunkohlever­stro­mung, Ent­las­tungs­maß­nah­men für Stromver­brauch­er und energiein­ten­sive Indus­trien, eine verbesserte Förderung von hochef­fizien­ten Kraft-Wärme-Kop­plungs-Anla­gen sowie der Umstel­lung von Kohlekraftwerken auf Erdgas und erneuer­bare Energien, ins­beson­dere Bio­masse, im Rah­men des Kraft-Wärme-Kop­plungs-Geset­zes und durch Förder­pro­gramme sowie Regelun­gen zur Sich­er­stel­lung der Ver­sorgungssicher­heit. Eben­falls ermächtigt das Gesetz die Bun­desregierung mit Zus­tim­mung des Deutschen Bun­destages zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Ver­trags mit den Kraftwerks­be­treibern zur Konkretisierung der Einzel­heit­en der Stilllegungen.

Bild @ Jens Koeppen