– Informationen zur Vereinfachung und Aufstockung –
Um die Neuinfektionen weiter abzusenken, haben Bund und Länder am 19. Januar 2021 die Verlängerung und punktuelle Verschärfung der Shutdown-Maßnahmen beschlossen. Damit einher geht das starke Bekenntnis, den Unternehmen und Beschäftigten in der Krise weiterhin zur Seite zu stehen.
Seit Beginn der Corona-Krise wurden insgesamt über 75 Milliarden Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt und ausgezahlt, mehr als in jedem anderen vergleichbaren Land der EU. Hinzu kommt das Kurzarbeitergeld im Umfang von rund 20 Milliarden Euro sowie das größte Konjunkturpaket in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Zu den Corona-Hilfen für die Wirtschaft zählt ein breites Portfolio hilfreicher Instrumente wie KfW-Kredite, Bürgschaften, Garantien, Soforthilfen Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und Abschlagszahlungen bei der Dezemberhilfe.
In Summe ist bei der November- und Dezemberhilfe bis heute ein Gesamtvolumen von rd. 2,8 Milliarden Euro an Abschlagzahlungen geflossen. Bei der Novemberhilfe sind zudem seit dem 12. Januar 2021 rd. 422 Millionen Euro an regulären Auszahlungen durch die Länder überwiesen worden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMWi sowie der IT-Dienstleister arbeiten weiterhin mit sehr großem Einsatz daran, die restlichen Auszahlungen rasch zu ermöglichen. Das gilt auch für die Überbrückungshilfen III. Hier werden Abschlagszahlungen ab Februar erfolgen.
Gleichzeitig werden wesentliche Verbesserungen aufgelegt, um die Unternehmen noch besser zu unterstützen. So werden die Zugangsvoraussetzungen deutlich vereinfacht und die maximale Förderhöhe sowie die Abschlagszahlungen spürbar erhöht.
Mit der Anerkennung von Wertverlusten für unverkäufliche oder saisonale Ware als erstattungsfähige Fixkosten unterstützt die Bundesregierung den Einzelhandel. Zudem können Unternehmen Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung als Kostenposition geltend machen, z. B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.
Einzelheiten zu den Verbesserungen bei der Überbrückungshilfen III finden Sie hier 210120 Vereinfachung Überbrückungshilfe III ‑Überblick mit Links
Das BMWi informiert fortlaufend zu den Hilfen auf seiner Website unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html.
Ergänzung: Die Antragstellung wird voraussichtlich im Laufe des Februars 2021 starten (genaues Datum folgt). Ab dann erfolgen auch Abschlagszahlungen. Die reguläre Bearbeitung der Anträge ist erst ab Mitte/Ende März 2021 zu erwarten. Die Antragstellung erfolgt wie bisher auch elektronisch durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte über die Überbrückungshilfe-Plattform.
Soloselbstständige, die Neustarthilfe (einmalig max. 7.500 Euro) beantragen, können direkt Anträge über die Überbrückungshilfe-Plattform stellen und dazu das von der Steuererklärung bekannte ELSTER-Zertifikat nutzen.
Die Bearbeitung der online gestellten Anträge erfolgt durch die Bewilligungsstellen der Länder.
Quelle: Bundeswirtschaftsministerium
Bild @ Jens Koeppen
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