Neben der Gas­tronomie wurde die Touris­mus-Branche wohl am härtesten von der Coro­na-Pan­demie getrof­fen. Mit ein­er frei­willi­gen Gutschein­lö­sung, die der Bun­destag beschlossen hat, sollen sowohl Rei­sev­er­anstal­ter als auch Kun­den zu ihrem Recht kommen.

Das Geschäft mit Reisen – vor allem ins Aus­land – läuft nur sehr schlep­pend wieder an. Laut Sta­tis­tis­chem Bun­de­samt gin­gen die Umsätze in der Reise­branche im ersten Quar­tal im Ver­gle­ich zum Vor­jahr um rund 23 Prozent zurück. Vor allem kleinen und mit­tel­großen Reise­büros und ‑ver­anstal­tern dro­ht jet­zt das wirtschaftliche Aus. Mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Fol­gen der Covid-19-Pan­demie im Pauschal­rei­sev­er­tragsrecht“ wer­den die Fol­gen abgemildert.

Das Gesetz sieht vor, dass Rei­sev­er­anstal­ter ihren Kun­den für vor dem 8. März 2020 gebuchte Pauschal­reisen, die wegen der Coro­na-Pan­demie aus­fie­len, statt der Erstat­tung Gutscheine für spätere Reisen anbi­eten kön­nen. Diese Gutscheine sind über die bish­erige Ver­sicherung abgedeckt und falls nötig darüber hin­aus durch eine staatliche Garantie über den kom­plet­ten Wert abgesichert. Diese Garantie würde auch dann greifen, falls ein Anbi­eter in die Insol­venz geht. Wird ein Gutschein nicht bis Ende 2021 ein­gelöst, bekommt der Kunde das Geld ausgezahlt.

Im Zuge der Pan­demie wur­den eine Rei­he von Unter­stützungs- und Hil­f­sange­boten geschaf­fen und dazu bere­its zahlre­iche Geset­ze auf den Weg gebracht. Grade in der in der Reisewirtschaft gibt es eine Rei­he von beson­deren Bedin­gun­gen und Fak­toren. Das neue Gesetz leis­tet hier einen wichti­gen Beitrag dazu, dass über Jahrzehnte gewach­sene Wirtschaftsstruk­turen nicht im Rah­men der Coro­na-Krise zusammenbrechen.

Bild @ Jens Koeppen