Neben der Gastronomie wurde die Tourismus-Branche wohl am härtesten von der Corona-Pandemie getroffen. Mit einer freiwilligen Gutscheinlösung, die der Bundestag beschlossen hat, sollen sowohl Reiseveranstalter als auch Kunden zu ihrem Recht kommen.
Das Geschäft mit Reisen – vor allem ins Ausland – läuft nur sehr schleppend wieder an. Laut Statistischem Bundesamt gingen die Umsätze in der Reisebranche im ersten Quartal im Vergleich zum Vorjahr um rund 23 Prozent zurück. Vor allem kleinen und mittelgroßen Reisebüros und ‑veranstaltern droht jetzt das wirtschaftliche Aus. Mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht“ werden die Folgen abgemildert.
Das Gesetz sieht vor, dass Reiseveranstalter ihren Kunden für vor dem 8. März 2020 gebuchte Pauschalreisen, die wegen der Corona-Pandemie ausfielen, statt der Erstattung Gutscheine für spätere Reisen anbieten können. Diese Gutscheine sind über die bisherige Versicherung abgedeckt und falls nötig darüber hinaus durch eine staatliche Garantie über den kompletten Wert abgesichert. Diese Garantie würde auch dann greifen, falls ein Anbieter in die Insolvenz geht. Wird ein Gutschein nicht bis Ende 2021 eingelöst, bekommt der Kunde das Geld ausgezahlt.
Im Zuge der Pandemie wurden eine Reihe von Unterstützungs- und Hilfsangeboten geschaffen und dazu bereits zahlreiche Gesetze auf den Weg gebracht. Grade in der in der Reisewirtschaft gibt es eine Reihe von besonderen Bedingungen und Faktoren. Das neue Gesetz leistet hier einen wichtigen Beitrag dazu, dass über Jahrzehnte gewachsene Wirtschaftsstrukturen nicht im Rahmen der Corona-Krise zusammenbrechen.
Bild @ Jens Koeppen
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