„Die Reisebranche und vor allem aber die kleinen Dienstleister vor Ort mussten besonders unter den Einschränkungen leiden. Monatelange Arbeit war mit einem Mal nichts mehr wert. Reisen mussten storniert und Provisionen zurückgezahlt werden. Bund und Länder konnten zwar durch Kurzarbeiterregelung und Überbrückungshilfen die größte Not abfedern, jedoch ist die Tourismusbranche lange nicht über den Berg.“, so Jens Koeppen vor seinem Besuch.
Jens Koeppen ist es ein großes Anliegen, sich persönlich mit den Unternehmern in seinem Wahlkreis auszutauschen und zu erfahren, wie die Corona-Hilfen in seinem Wahlkreis ankommen. Um die angeschlagene Reisebranche weiterhin zu unterstützen, hat der Koalitionsausschusses in der vergangenen Woche die Laufzeit des Überbrückungshilfen-Programms für kleine und mittelständische Betriebe — insbesondere auch für die Reisebranche — bis zum 31.12.2020 verlängert.
Die meisten Reisebüros in Deutschland meistern die Lage souverän. Im TUI-Reisebüro Zwerg in Schwedt konnte sich Jens Koeppen direkt davon überzeugen: “Jede Stornierung wird gewohnt freundlich und professionell abgearbeitet, Umbuchungen schnell erledigt, Verluste hingenommen.”
Am Ende des Besuches bedankte sich Jens Koeppen mit einem Blumenstrauß symbolisch und stellvertretend bei allen Reisebüros. „Ich ziehe meinen Hut vor dem professionellen Service, das Durchhaltevermögen und den Optimismus der Reisebranche. Ich wünsche mir in diesem Zusammenhang mehr Verständnis für die vermeintlich kleinen Dienstleister, die immer das Fundament des Erfolges sind. Diese Basis müssen wir erhalten, denn es würde Jahre dauern, das System wieder aufzubauen.“, so Jens Koeppen abschließend.
Hintergrund:
Die Corona-Krise stellt nach wie vor die gesamte Gesellschaft vor enorme Herausforderungen. Die Reisebranche ist von den Einschränkungen des öffentlichen Lebens in ihrem wirtschaftlichen Agieren besonders betroffen. Zudem gelten hier eine Reihe besonderer Faktoren und Bedingungen.
Zu den bereits kurzfristig ergriffenen Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus gehören auch umfassende Liquiditätshilfen, die zur Abwendung kurzfristig drohender Konkurse in der zum Teil recht eigenkapitalschwachen Reisebranche genutzt werden können. Auch mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht“ sollen die Folgen abgemildert und ein Beitrag dazu geleistet werden, dass über Jahrzehnte gewachsene Wirtschaftsstrukturen nicht im Rahmen der Corona-Krise zusammenbrechen.
Das Gesetz beinhaltet, dass Reiseveranstalter ihren Kunden für vor dem 8. März 2020 gebuchte Pauschalreisen, die wegen der Corona-Pandemie ausfielen, statt der Erstattung Gutscheine für spätere Reisen anbieten können. Diese Gutscheine sind über die bisherige Versicherung abgedeckt und falls nötig darüber hinaus durch eine staatliche Garantie über den kompletten Wert abgesichert. Diese Garantie würde auch dann greifen, falls ein Anbieter in die Insolvenz geht. Wird ein Gutschein nicht bis Ende 2021 eingelöst, bekommt der Kunde das Geld ausgezahlt.
Auch von den Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom 25. August sind weitere Maßnahmen erhalten, die für die Tourismusbranche und Inhaber von Reisbüros relevant sind.
Bild © Jens Koeppen
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