Die Reise­branche und vor allem aber die kleinen Dien­stleis­ter vor Ort mussten beson­ders unter den Ein­schränkun­gen lei­den. Monate­lange Arbeit war mit einem Mal nichts mehr wert. Reisen mussten storniert und Pro­vi­sio­nen zurück­gezahlt wer­den. Bund und Län­der kon­nten zwar durch Kurzarbeit­er­regelung und Über­brück­ung­shil­fen die größte Not abfed­ern, jedoch ist die Touris­mus­branche lange nicht über den Berg.“, so Jens Koep­pen vor seinem Besuch.

Jens Koep­pen ist es ein großes Anliegen, sich per­sön­lich mit den Unternehmern in seinem Wahlkreis auszu­tauschen und zu erfahren, wie die Coro­na-Hil­fen in seinem Wahlkreis ankom­men. Um die angeschla­gene Reise­branche weit­er­hin zu unter­stützen, hat  der Koali­tion­sauss­chuss­es in der ver­gan­genen Woche die Laufzeit des Über­brück­ung­shil­fen-Pro­gramms für kleine und mit­tel­ständis­che Betriebe — ins­beson­dere auch für die Reise­branche — bis zum 31.12.2020 verlängert.

Die meis­ten Reise­büros in Deutsch­land meis­tern die Lage sou­verän. Im TUI-Reise­büro Zwerg in Schwedt kon­nte sich Jens Koep­pen direkt davon überzeu­gen: “Jede Stornierung wird gewohnt fre­undlich und pro­fes­sionell abgear­beit­et, Umbuchun­gen schnell erledigt, Ver­luste hingenommen.”

Am Ende des Besuch­es bedank­te sich Jens Koep­pen mit einem Blu­men­strauß sym­bol­isch und stel­lvertre­tend bei allen Reise­büros. „Ich ziehe meinen Hut vor dem pro­fes­sionellen Ser­vice, das Durch­hal­tev­er­mö­gen und den Opti­mis­mus der Reise­branche. Ich wün­sche mir in diesem Zusam­men­hang mehr Ver­ständ­nis für die ver­meintlich kleinen Dien­stleis­ter, die immer das Fun­da­ment des Erfolges sind. Diese Basis müssen wir erhal­ten, denn es würde Jahre dauern, das Sys­tem wieder aufzubauen.“, so Jens Koep­pen abschließend.

Hin­ter­grund:

Die Coro­na-Krise stellt nach wie vor die gesamte Gesellschaft vor enorme Her­aus­forderun­gen. Die Reise­branche ist von den Ein­schränkun­gen des öffentlichen Lebens in ihrem wirtschaftlichen Agieren beson­ders betrof­fen. Zudem gel­ten hier eine Rei­he beson­der­er Fak­toren und Bedingungen.

Zu den bere­its kurzfristig ergrif­f­e­nen Maß­nah­men zur Abfederung der Auswirkun­gen des Coro­n­avirus gehören auch umfassende Liq­uid­ität­shil­fen, die zur Abwen­dung kurzfristig dro­hen­der Konkurse in der zum Teil recht eigenkap­i­talschwachen Reise­branche genutzt wer­den kön­nen. Auch mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Fol­gen der Covid-19-Pan­demie im Pauschal­rei­sev­er­tragsrecht“ sollen die Fol­gen abgemildert und ein Beitrag dazu geleis­tet wer­den, dass über Jahrzehnte gewach­sene Wirtschaftsstruk­turen nicht im Rah­men der Coro­na-Krise zusammenbrechen.

Das Gesetz bein­hal­tet, dass Rei­sev­er­anstal­ter ihren Kun­den für vor dem 8. März 2020 gebuchte Pauschal­reisen, die wegen der Coro­na-Pan­demie aus­fie­len, statt der Erstat­tung Gutscheine für spätere Reisen anbi­eten kön­nen. Diese Gutscheine sind über die bish­erige Ver­sicherung abgedeckt und falls nötig darüber hin­aus durch eine staatliche Garantie über den kom­plet­ten Wert abgesichert. Diese Garantie würde auch dann greifen, falls ein Anbi­eter in die Insol­venz geht. Wird ein Gutschein nicht bis Ende 2021 ein­gelöst, bekommt der Kunde das Geld ausgezahlt.

Auch von den Beschlüssen des Koali­tion­sauss­chuss­es vom 25. August sind weit­ere Maß­nah­men erhal­ten, die für die Touris­mus­branche und Inhab­er von Reis­büros rel­e­vant sind.

Bild © Jens Koeppen