Da mich zahlre­iche Anfra­gen zum Entwurf eines Geset­zes zur Verbesserung waf­fen­rechtlich­er Per­so­n­enüber­prü­fun­gen erre­icht­en, stelle ich Ihnen hier gern einige Infor­ma­tio­nen sowie den aktuellen Sach­stand zur Verfügung.

Die über­mit­tel­ten Über­legun­gen und Bedenken, die beispiel­sweise von Sports­chützen Vere­inen und Jagdver­bän­den an mich herange­tra­gen wur­den, kann ich sehr gut nachvollziehen.

Der von der Bun­desregierung vorgelegte Geset­zen­twurf wirft eine ganze Rei­he von Fra­gen auf, die ein­er inten­siv­en Prü­fung bedür­fen. Dies kon­nte in der verbleiben­den kurzen Zeit der 19. Leg­is­laturpe­ri­ode nicht mehr real­isiert wer­den. Daher haben die Koali­tions­frak­tio­nen beschlossen, den Geset­zen­twurf in dieser Leg­is­laturpe­ri­ode nicht mehr zu verabschieden.

Mit der eigentlichen Zielset­zung der Bun­desregierung, die dem Geset­zen­twurf zugrunde liegt, stimme ich, eben­so wie die Absender der Schreiben der Vere­ine und Ver­bände dargelegten hat­ten, übere­in: Waf­fen dür­fen nicht in die Hände gewalt­bere­it­er Krim­ineller oder psy­chisch kranker Per­so­n­en, die eine Gefahr für andere oder sich selb­st darstellen, gelan­gen. Dazu wer­den aber prax­is­taugliche Regelun­gen benötigt, die keine neuen zusät­zlichen Bürokratiehür­den schaf­fen und die zuständi­gen Behör­den vor Ort nicht über­fordern. Wir ver­fü­gen in Deutsch­land bere­its über eines der streng­sten Waf­fenge­set­ze der Welt. Weit­ere Ver­schär­fun­gen halte ich nur dort für sin­nvoll, wo sie tat­säch­lich mehr Sicher­heit bringen.

Die Bun­desregierung wurde gebeten, im Rah­men der Sicher­heitspart­ner­schaft mit Schützen- und Jagdver­bän­den den Aus­tausch über die gegebe­nen­falls in Zukun­ft notwendi­gen Anpas­sun­gen des Waf­fen­rechts fortzuführen.

Foto @ Jens Koeppen