Kosten­verzicht­sregelung nützt auch Kom­munen / verbesserte Freis­tel­lungsregelung für Helferin­nen und Helfer

Der CDU Bun­destagsab­ge­ord­nete Jens Koep­pen informiert über pos­i­tive Neuerun­gen für das THW:

Gute Nachricht­en gibt es für das Tech­nis­che Hil­f­swerk (THW) und seine 80 000 ehre­namtlichen Helfer. Im Deutschen Bun­destag ist das Zweite THW-Änderungs­ge­setz ver­ab­schiedet wor­den. Das THW wird gestärkt und die Arbeit der Ehre­namtlichen erle­ichtert. Dafür sor­gen zwei wesentliche Maßnahmen.

Eine erweit­erte Kosten­verzicht­sregelung sorgt in Zukun­ft da-für, dass das THW häu­figer zu Hil­fe gerufen wer­den und seine her­vor­ra­gen­den Fähigkeit­en, z.B. bei der Bekämp­fung von Wald­brän­den oder Schneekatas­tro­phen, ein­set­zen kann. Bis­lang verzichteten Kom­munen häu­fig auf­grund möglich­er Kosten­forderun­gen auf die Hil­fe des THW. Jet­zt wird ihnen diese Sorge genom­men. Die Kom­munen kön­nen vor dem Hin­ter­grund des öffentlichen Inter­ess­es kün­ftig kosten­frei die Hil­fe des THW anfordern.

Zusät­zlich wird die Pflicht zur Freis­tel­lung von ehre­namtlichen THW-Helfern unter Weit­erzahlung des Lohns in mod­er­ater Weise angepasst. Kün­ftig müssen Arbeit­ge­ber die ehre­namtlich im THW Engagierten auch für Maß­nah­men zur Wieder­her­stel­lung der Ein­satzbere­itschaft unmit­tel­bar nach THW-Ein­sätzen freis­tellen. Eine gute Vor- und Nach­bere­itung von Ein­sätzen wird so gewährleistet.

Mit den Änderun­gen des THW-Geset­zes und der soli­den Finanzierung des THW im Haushalt 2020 wird die Grund­lage dafür geschaf­fen, dass das THW auch in Zukun­ft mod­ern und attrak­tiv bleibt. Den vie­len frei­willi­gen Helfern, die großar­tige Arbeit im THW leis­ten, sollen opti­male Bedin­gun­gen geboten wer­den. Das ehre­namtliche Engage­ment im THW wird auf eine deut­lich verbesserte Aus­gangs­ba­sis gestellt und kün­ftig noch attraktiver.“

Bild © Jens Koeppen