Die Bun­desregierung baut die Kred­ith­il­fen für kleine und mit­tlere Unternehmen aus. Das neue Pro­gramm “KfW-Schnel­lkred­it 202” macht eine noch raschere Unter­stützung für mit­tel­ständis­che Unternehmen möglich. Es tritt neben die bere­its beste­hen­den Pro­gramme und Hil­f­sange­bote und richtet sich konkret an die kleinen und mit­tleren Betriebe, die jet­zt sehr schnell Hil­fe brauchen.

Hin­ter­grund:

Trotz der immensen Ausweitun­gen und Erle­ichterun­gen der KfW-Pro­gramme haben viele kleine und mit­tlere Unternehmen angesichts der Coro­na-Pan­demie jedoch weit­er­hin Schwierigkeit­en, einen Kred­it zu erhalten.

Gle­ichzeit­ig fall­en sie auf­grund ihrer Mitar­beit­erzahl aus der Ziel­gruppe des Sofort­pro­gramms für Kle­in­stun­ternehmen und Selb­st­ständi­ge. Kleine bis mit­tlere Unternehmen sind eine zen­trale Säule unser­er Wirtschaft. Mil­lio­nen Bürg­erin­nen und Bürg­er sind bei ihnen beschäftigt. Es ist entschei­dend, diesen Unternehmen eine sta­bile Brücke hin zu besseren wirtschaftlichen Zeit­en zu bauen.

Deshalb bringt die Bun­desregierung ein zusät­zlich­es Kred­it­pro­gramm für kleine bis mit­tlere Unternehmen auf den Weg. Mit dem neuen KfW-Schnel­lkred­it 2020 kön­nen sie durch KfW-Dar­lehen in Höhe von drei Monat­sum­sätzen bis zu einem Höch­st­be­trag von 800.000 Euro und 100 Prozent Haf­tungs­freis­tel­lung für den Finanzierungspart­ner mit ein­er raschen Liq­uid­ität­shil­fe unter­stützt wer­den. Der neue KfW-Schnel­lkred­it ergänzt das bere­its beste­hende KfW-Son­der­pro­gramm 2020 und die bere­its beste­hende Soforthil­fe für Unternehmen bis zehn Beschäftigte.

Aktuelles und weit­ere Infor­ma­tio­nen zu den Hil­f­sange­boten erhal­ten Sie auch auf den fol­gen­den Inter­net­seit­en: www.bundesregierung.de, www.bundesfinanzministerium.de/corona sowie www.bmwi.de.

 

Quelle: Bun­desregierung

Bild @  Jens Koeppen