Am 18.11.2020 stimmte der Deutsche Bun­destag über das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei ein­er epi­demis­chen Lage von nationaler Trag­weite“ ab.

Nach den par­la­men­tarischen Beratun­gen, den öffentlichen Anhörun­gen in den Auss­chüssen, den inter­nen Gesprächen in den Frak­tion­s­gremien und den unzäh­li­gen Hin­weisen, die mich von besorgten Bürg­erin­nen und Bürg­ern erre­icht­en sowie der Ver­weis auf die unter­schiedlichen Stu­di­en und Exper­tisen der Ärzte und Wis­senschaftler, bin ich zu dem Entschluss gekom­men, den Geset­zen­twurf abzulehnen.

Inhaltlich für mich entschei­dend war § 28a. Wed­er ist klar, was die aufgezählten Grun­drecht­sein­schränkun­gen konkret bewirken kön­nen noch ist deut­lich for­muliert, wann diese Grun­drecht­se­in­griffe umge­set­zt wer­den dür­fen. Zudem halte ich Aus­gangssper­ren und Ein­griffe in die “Unver­let­zlichkeit der Woh­nung” in ein­er frei­heitlichen Gesellschaft zur Bekämp­fung ein­er Virus-Epi­demie wie Coro­na für abso­lut ungeeignet und übergriffig.

Die Ori­en­tierung an 35 oder 50 Infek­tio­nen pro 100.000 Ein­wohn­er sind zudem poli­tisch fest­gelegte Zahlen. Für die schw­eren Grun­drechte­in­griffe, die nach diesem Gesetz erfol­gen kön­nen, bedarf es für mich ein­er wis­senschaftlichen Begrün­dung. Zusät­zlich soll­ten weit­ere Kri­te­rien herange­zo­gen werden.

Im Moment begeg­net man der Sit­u­a­tion fast auss­chließlich mit mas­siv­en Grun­drecht­sein­schränkun­gen oder Ver­boten. Wir brauchen aber neben der verbesserten Unter­stützung für Risiko­grup­pen auch mehr Eigen­ver­ant­wor­tung und Zutrauen in die Bürg­er. Die Abwä­gung der Ver­hält­nis­mäßigkeit kommt mir ins­ge­samt zu kurz.

Ich respek­tiere selb­stver­ständlich Mei­n­ung und Abstim­mungsver­hal­ten mein­er Kol­legin­nen und Kol­le­gen in dieser sehr schwieri­gen Gemen­ge­lage und wün­sche mir das umgekehrt ebenso.

Bild @ Jens Koeppen