Am 18.11.2020 stimmte der Deutsche Bundestag über das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ab.
Nach den parlamentarischen Beratungen, den öffentlichen Anhörungen in den Ausschüssen, den internen Gesprächen in den Fraktionsgremien und den unzähligen Hinweisen, die mich von besorgten Bürgerinnen und Bürgern erreichten sowie der Verweis auf die unterschiedlichen Studien und Expertisen der Ärzte und Wissenschaftler, bin ich zu dem Entschluss gekommen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Inhaltlich für mich entscheidend war § 28a. Weder ist klar, was die aufgezählten Grundrechtseinschränkungen konkret bewirken können noch ist deutlich formuliert, wann diese Grundrechtseingriffe umgesetzt werden dürfen. Zudem halte ich Ausgangssperren und Eingriffe in die “Unverletzlichkeit der Wohnung” in einer freiheitlichen Gesellschaft zur Bekämpfung einer Virus-Epidemie wie Corona für absolut ungeeignet und übergriffig.
Die Orientierung an 35 oder 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner sind zudem politisch festgelegte Zahlen. Für die schweren Grundrechteingriffe, die nach diesem Gesetz erfolgen können, bedarf es für mich einer wissenschaftlichen Begründung. Zusätzlich sollten weitere Kriterien herangezogen werden.
Im Moment begegnet man der Situation fast ausschließlich mit massiven Grundrechtseinschränkungen oder Verboten. Wir brauchen aber neben der verbesserten Unterstützung für Risikogruppen auch mehr Eigenverantwortung und Zutrauen in die Bürger. Die Abwägung der Verhältnismäßigkeit kommt mir insgesamt zu kurz.
Ich respektiere selbstverständlich Meinung und Abstimmungsverhalten meiner Kolleginnen und Kollegen in dieser sehr schwierigen Gemengelage und wünsche mir das umgekehrt ebenso.
Bild @ Jens Koeppen
Sehr geehrter Herr Koeppen,
ich möchte mich bei Ihnen bedanken, dass Sie gegen den Entwurf eines 3. Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gestimmt haben.
Ich habe große Bedenken hinsichtlich der Grundrechtseinschränkungen dieses Gesetzes und der damit einhergehenden Verlängerung einer Situation, die demokratisch aus meiner Sicht auf keinen Fall so tragbar ist und große Risiken birgt. Auch kann ich nicht nachvollziehen, dass versucht wird, indirekt die Bevölkerung zu einer Impfung zu zwingen, dass steht einer Demokratie nicht an. Ein Immunitätsausweis geht für mich klar in diese Richtung. Davon abgesehen, was eine neuartige Impfmethode, wie die genbasierte Impfung es ist, für unkalkulierbare Risiken birgt, da sie so schnell entwickelt und zugelassen wird. Ich bitte Sie, darauf hinzuwirken, dass die Feststellung der Pandemie auf eine wissenschaftliche Grundlage gestellt wird bzw. eine fortwährende Orientierung auf den PCR-Test, der keine aussagefähigen Befunde zulässt, ob eine Person COVID19 hat oder nicht, nicht mehr Fortbestand hat. Die “great barrington deklaration” von namhaften Wissenschaftlern spricht sich ja deutlich für eine Rücknahme der Corona Massnahmen in diesem Sinne aus.
In der Hoffnung, dass Sie auch weiterhin den Massnahmen der Bundesregierung kritisch gegenüber stehen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen, Christoph Mathys
Sehr geehrter Herr Köppen, ich möchte mich für ihre Haltung bedanken. Respekt!
Sehr geehrter Herr Koeppen, ich habe nur ein Wort: RESPEKT! Ich glaube, es gibt in der heutigen Zeit viel zu wenig Politiker, die ihrem Gewissen mit einer eigenen Meinung folgen.
Sehr geehrter Herr Koeppen,
für Ihren Einsatz für die Einhaltung des GG danke ich und stehe vollinhaltlich zu Ihren Worten. Meine Großeltern wurden als Sozialdemokraten in Leipzig im 3.Reich verfolgt und gefoltert. Selbst nach dem Krieg wurden sie von den Kommunisten der Sowjetunion verfolgt, so dass sie nach Hessen fliehen mussten.
Meine Jugend bis zum heutigen Tag ist politisch geprägt. Ich selbst bin seit vielen Jahren in der CDU kommunalpolitisch als Ortsvorsitzender tätig.
Für mich ist das Grundgesetz neben den 10 Geboten heilig. Damit wir eine freiheitliche Demokratie mit einem GG bekommen konnten, mussten ca. 60 Mio. Menschen sterben.
Dieses Gesetz wurde auferlegt, damit Grundregeln für ein gemeinsames Zusammenleben selbst in schwierigster Lage geregelt wird. Grundlegende Änderung in diesem Gesetz sind nur mit 2/3 Mehrheit vorzunehmen. Wie kann es sein, dass eine einfache Mehrheit ausreicht, um mit einem einfaches Gesetz (IFSG) tiefgreifende Grundrechtseinschränkungen durchzuführen?
Das schlimmste daran ist obendrein, dass dieses IFSG nicht nur für die Coronakrise gilt. Stellen wir uns einmal vor, am 26.9.21 kommen andere Machtverhältnisse zu stande, dann heißt es womöglich: “Die Geister die ich rief.”
Ich danke Ihnen für Ihren Einsatz und hoffe, dass Sie weiterhin ein Auge auf unsere Freiheit und dem Grundgesetz haben werden.
Hochachtungsvoll
Stefan Weise
CDU-Ortsverbandsvorsitzender Lorsbach