Deutsch­land soll gestärkt aus der Coro­na-Krise her­vorge­hen. Zu diesem Zweck hat der Koali­tion­sauss­chuss ein Auf­bruchspaket geschnürt, über das in den kom­menden Wochen entsch­ieden wird. Es soll Hil­fen für Wirtschaft, Bürg­er und Kom­munen im Umfang von 130 Mil­liar­den Euro enthalten.

Ein Überblick:

 

Wir gestal­ten Zukunft

Neue Tech­nolo­gien:

Die Koali­tion investiert Mil­liar­den in Kün­stliche Intel­li­genz, Quan­ten­com­put­er und Wasser­stoff – also Tech­nolo­gien der Zukun­ft, in denen Deutsch­land einen Spitzen­platz ein­nehmen soll. Vor allem bei der Wasser­stofftech­nik soll Deutsch­land zum Aus­rüster der Welt wer­den. Hierzu soll zeit­nah eine Wasser­stoff­s­trate­gie und ver­schiedene För­der­maß­nah­men vorgelegt werden.

Dig­i­tal­isierung:

In der Ver­wal­tung, in Betrieben, Gesund­heit­sämtern und Kranken­häusern sowie in den ländlichen Räu­men soll ein Dig­i­tal­isierungss­chub aus­gelöst wer­den. Beispiel­sweise wird die Dig­i­tal­isierung der Ver­wal­tung vor­angetrieben – unter anderem mit 3 Mil­liar­den Euro für Online-Behör­dengänge. Und das Smart-City-Pro­gramm wird aus­ge­baut, damit mehr Kom­munen dig­i­taler werden.

Der flächen­deck­ende Aus­bau des 5G-Mobil­funknet­zes wird mit 5 Mil­liar­den Euro beschleunigt.

Dig­i­tales Ler­nen päd­a­gogisch sin­nvoll einsetzen:

Das Investi­tion­spro­gramm für den Aus­bau von Ganz­tagss­chulen und Ganz­tages­be­treu­ung wird beschle­u­nigt. Län­der, die Mit­tel für Investi­tio­nen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, erhal­ten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich.

Gle­ichzeit­ig hat die Krise gezeigt, wie wichtig Dig­i­tal­isierung und dig­i­tales Ler­nen in der Bil­dung sind. Alle Schulen müssen in die Lage ver­set­zt wer­den, Präsen­zun­ter­richt in der Schule und E‑Learning zu Hause miteinan­der zu verbinden. Deshalb wird im „Dig­i­tal­pakt Schule” der Kat­a­log der förder­fähi­gen Investi­tio­nen erweit­ert. Der Bund wird sich darüber hin­aus in Zukun­ft pauschaliert bei der Aus­bil­dung und Finanzierung der Admin­is­tra­toren beteili­gen, wenn die Län­der im Gegen­zug die dig­i­tale Weit­er­bil­dung der Lehrkräfte verstärken.

Forschung:

Aus guten Ideen sollen schneller neue Pro­duk­te und Dien­stleis­tun­gen wer­den. Deshalb wird neben der Grund­la­gen­forschung auch die ange­wandte Forschung gefördert. Zusät­zlich wird die steuer­liche Forschungs­förderung für Unternehmen rück­wirk­end zum 1. Jan­u­ar 2020 befris­tet bis zum 31. Dezem­ber 2025 weit­er ausgebaut.

Kli­maschutz I:

Im Sinne des Kli­maschutzes soll der Aus­bau der Erneuer­baren Energien weit­erge­hen. Deshalb wird der Deck­el für den Aus­bau von Pho­to­voltaik abgeschafft und das Aus­bau-Ziel für Off­shore-Wind­kraftan­la­gen ange­hoben. Damit der Strompreis für Unternehmen und Ver­brauch­er aber nicht weit­er ansteigt, wird die EEG-Umlage schrit­tweise ver­ringert. Dafür stellt der Bund die entsprechen­den Mit­tel bereit.

Kli­maschutz II: Der Kli­maschutz im Gebäude­bere­ich wird dreifach ver­stärkt: für kom­mu­nale Gebäude, für soziale Ein­rich­tun­gen und für Wohnge­bäude. Allein das CO2-Gebäude­sanierung­spro­gramm wird um 1 Mil­liarde auf
2,5 Mil­liar­den Euro erhöht.

Nach­haltige Mobil­ität: Der Kauf von Elek­tro­fahrzeu­gen wird mit ein­er Ver­dopplung der bish­eri­gen Prämie – befris­tet bis zum 31. Dezem­ber 2021 – angekurbelt. Flot­te­naus­tausch­pro­gramme soll es für Handw­erk­er, kleine und mit­tlere Unternehmen sowie soziale Dien­ste geben. Die Umstel­lung auf Busse und LKWs mit alter­na­tiv­en Antrieben wird eben­falls gefördert. Zudem wer­den durch Inno­va­tio­nen in den Bere­ichen Schiff­fahrt und Flugverkehr die CO2-Emis­sio­nen nach­haltig reduziert.

Darüber hin­aus wer­den 2,5 Mil­liar­den Euro in den Aus­bau ein­er mod­er­nen Ladesäulen-Infra­struk­tur sowie in die Forschung und Entwick­lung von Elek­tro­mo­bil­ität und Bat­teriezellfer­ti­gung gesteckt. Um das Schienen­netz auszubauen und die Bahn zu mod­ernisieren, wer­den weit­ere 5 Mil­liar­den zur Ver­fü­gung gestellt.

Zudem wer­den die Län­der beim Öffentlichen Per­so­nen­nahverkehr unter­stützt, weil sich die Fahrgeldein­nah­men durch die Coro­na-Pan­demie stark ver­ringert haben. Dafür wer­den die Region­al­isierungsmit­tel ein­ma­lig um 2,5 Mil­liar­den Euro aufgestockt.

Kfz-Steuer für Pkw: Diese Abgabe wird stärk­er an CO2-Emis­sio­nen aus­gerichtet, wovon eine spür­bare Lenkungswirkung hin zu emis­sion­särmeren bzw. emis­sions­freien Fahrzeu­gen aus­ge­hen wird. Für Neuzu­las­sun­gen wird die Bemes­sungs­grund­lage zum 1. Jan­u­ar 2021 daher haupt­säch­lich auf die CO2-Emis­sio­nen pro km bezo­gen und ober­halb 95 g CO2/km in Stufen angehoben.

Zudem wird die bere­its gel­tende 10-jährige Kraft­fahrzeug­s­teuer­be­freiung für reine Elek­tro­fahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31. Dezem­ber 2030 verlängert.

Förderung der Zulieferindus­trie: Für Zukun­ftsin­vesti­tio­nen der Fahrzeugher­steller und der Zulieferindus­trie wird für die Jahre 2020 und 2021 ein Bonus-Pro­gramm aufgelegt. Es dient der Förderung von Investi­tio­nen in neuen Tech­nolo­gien, Ver­fahren und Anla­gen. Forschung und Entwick­lung für trans­for­ma­tion­srel­e­vante Inno­va­tio­nen und neue regionale Inno­va­tion­sclus­ter vor allem der Zulieferindus­trie wer­den in den Jahren 2020 und 2021 mit jew­eils 1 Mil­liarde Euro gefördert.

Gesund­heit:

Das Gesund­heitssys­tem soll bess­er gegen Pan­demien gewapp­net wer­den. Dafür investiert der Bund ins­ge­samt 7 Mil­liar­den Euro in Kranken­häuser und Gesund­heit­sämter. Die Impf­stof­fen­twick­lung wird zusät­zlich gefördert. Zudem wird ein Pro­gramm zur inländis­chen Pro­duk­tion wichtiger Arzneimit­tel und Medi­z­in­pro­duk­te im Umfang von 1 Mil­liarde Euro aufgelegt, um mehr Flex­i­bil­ität in diesem Bere­ich zu ermöglichen.

Außer­dem wird eine nationale Reserve an Schutzaus­rüs­tung aufge­baut. Dafür ste­ht eben­falls 1 Mil­liarde Euro bereit.

Natur und Landwirtschaft:

Seit mehreren Jahren lei­det der Wald unter anhal­tender Dürre sowie den Fol­gen von Stür­men, Insek­ten­be­fall und Brän­den. Auf­grund dessen sowie durch die Coro­na-Pan­demie sind die Holzpreise stark gefall­en. Diese Ein­nah­men fehlen den Waldeigen­tümern für Schade­na­u­far­beitung, Neupflanzun­gen und Wal­dum­bau. Die Bun­desun­ter­stützung in Höhe von 700 Mil­lio­nen Euro soll deshalb bei der nach­halti­gen Bewirtschaf­tung der Wald­flächen, der Investi­tion in mod­erne Betrieb­s­maschi­nen und ein­er Dig­i­tal­isierung­sof­fen­sive helfen. Gestärkt wer­den soll Holz als kli­ma­neu­traler Baustoff.

Im Inter­esse des Tier­wohls wer­den 300 Mil­lio­nen Euro für den Stal­lum­bau und damit ver­bun­de­nen besseren Hal­tungs­be­din­gun­gen zur Ver­fü­gung gestellt. Neben der Stan­dort­sicherung wer­den so auch Tier- und Umweltschutz gefördert.

 

Wir erhal­ten Stabilität

Fam­i­lien:

Um Fam­i­lien zu unter­stützen, soll ana­log zum Kindergeld ein Kinder­bonus von 300 Euro pro Kind gezahlt wer­den. Dieser Bonus wird mit dem steuer­lichen Kinder­frei­be­trag ver­rech­net, ver­gle­ich­bar dem Kindergeld. Damit kommt er vor allem Fam­i­lien mit kleinen und mit­tleren Einkom­men zugute.

Allein­erziehende wer­den steuer­lich ent­lastet, da sie während der Coro­na-Krise beson­dere Schwierigkeit­en hat­ten, Arbeit und Kinder­be­treu­ung zu vere­in­baren. Befris­tet auf zwei Jahre wird der Ent­las­tungs­beitrag von 1.908 EUR auf 4.000 EUR angehoben.

Sozialver­sicherungs­beiträge bleiben berechenbar:

Mit einem mil­liar­den­schw­eren Bun­deszuschuss wird dafür gesorgt, dass die Sozialver­sicherungs­beiträge bis Ende 2021 unter 40 Prozent bleiben. Denn die Sozial­ab­gaben sind die „Steuern der kleinen Leute“. Auch für Unternehmen ist das aus Grün­den der Wet­tbe­werb­s­fähigkeit und Pla­nungssicher­heit wichtig.

Kleine und mit­tlere Unternehmen:

Beson­ders von der Krise betrof­fene kleine und mit­tlere Unternehmen wer­den mit einem Über­brück­ung­spro­gramm in Höhe von 25 Mil­liar­den Euro unter­stützt. Die Hil­fe wird abhängig vom Umsatzaus­fall branche­nun­ab­hängig gewährt. Doch sollen Beson­der­heit­en stark betrof­fen­er Branchen wie des Hotel- und Gast­stät­tengewerbes oder von Reise­büros und Ver­anstal­tern angemessen berück­sichtigt wer­den. Liq­uid­ität für Unternehmen: Unternehmen sollen ihre Ver­luste noch leichter steuer­lich gel­tend machen: Der steuer­liche Ver­lus­trück­trag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf max­i­mal 5 Mil­lio­nen Euro beziehungsweise 10 Mil­lio­nen Euro (bei Zusam­men­ver­an­la­gung) erweit­ert. Es wird ein Mech­a­nis­mus einge­führt, wie dieser Rück­trag unmit­tel­bar finanzwirk­sam schon in der Steuer­erk­lärung 2019 nutzbar gemacht wer­den kann. Das schafft schon heute notwendi­ge Liquidität.

Kom­munen:

Um den finanziellen Spiel­raum der Kom­munen zu erweit­ern, wird der Bund mit den Län­dern die aktuellen Gewerbesteuer­aus­fälle hälftig kom­pen­sieren und dauer­haft einen größeren Teil der Kosten der Unterkun­ft und Heizung bei der Grund­sicherung für Arbeitssuchende übernehmen.

Zugle­ich gibt der Bund Mit­tel, damit Kom­munen mehr in die Dig­i­tal­isierung ihrer Ver­wal­tung, in Kitas und Sporthallen investieren kön­nen. Kul­tur: Der Bund unter­stützt Kul­tur und Kreativwirtschaft mit 1 Mil­liarde Euro, um die Fol­gen der Coro­na-Pan­demie abzu­mildern. Das Pro­gramm stützt unter anderem die kul­turelle Infra­struk­tur und fördert zudem alter­na­tive und dig­i­tale Angebote.

Gemein­nützige Organisationen:

Um die Län­der in deren Maß­nah­men zur Sta­bil­isierung gemein­nütziger Organ­i­sa­tio­nen (Sozialun­ternehmen, Jugend­her­ber­gen, Ein­rich­tun­gen der Jugend­bil­dung, Fam­i­lien­fe­rien­stät­ten, Schul­land­heimen, Inklu­sions­be­triebe und anderen gemein­nützi­gen Kinder- und Jugen­dun­terkün­ften) effek­tiv zu unter­stützen, legt der Bund für die Jahre 2020 und 2021 ein Kred­it-Son­der­pro­gramm über die KfW auf und stellt dafür 1 Mil­liarde Euro bereit.

Die Bun­desmit­tel allein sollen eine 80-prozentige Haf­tungs­freis­tel­lung der zu fördern­den Maß­nah­men der lan­de­seige­nen Förderin­sti­tute (LFI) ges­tat­ten. Damit kön­nen die Län­der mit über­schaubaren eige­nen Mit­teln eine Haf­tungs­freis­tel­lung bis zu ins­ge­samt 100 Prozent für Pro­gramme zugun­sten gemein­nütziger Organ­i­sa­tio­nen ermöglichen.

Schutz für Lehrstellen:

Der Lern­er­folg von Auszu­bilden­den soll auch in der Pan­demie nicht gefährdet wer­den. KMU, die ihr Aus­bil­dungsplatzange­bot 2020 im Ver­gle­ich zu den drei Vor­jahren nicht ver­ringern, erhal­ten für jeden neu geschlossenen
Aus­bil­dungsver­trag eine ein­ma­lige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit aus­gezahlt wird.

Solche Unternehmen, die das Ange­bot sog­ar erhöhen, erhal­ten für die zusät­zlichen Aus­bil­dungsverträge 3.000 Euro.

 

Wir stärken die Konjunktur

Mehrw­ert­s­teuer:

Um den Kon­sum anzukurbeln, wird vom 1. Juli bis 31. Dezem­ber 2020 die Mehrw­ert­s­teuer gesenkt: Der nor­male Steuer­satz sinkt dann von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte von 7 auf 5 Prozent.

Ein­fuhrum­satzs­teuer:

Die Fäl­ligkeit der Ein­fuhrum­satzs­teuer wird ver­schoben auf den 26. des Fol­ge­monats. Dieses Vorhaben gibt Unternehmen einen Liq­uid­ität­sef­fekt von etwa 5 Mil­liar­den Euro und schafft für die Unternehmen in Deutsch­land gle­iche Wet­tbe­werb­s­be­din­gun­gen gegenüber vie­len unser­er europäis­chen Nachbarn.

Bessere Abschrei­bungsmöglichkeit­en:

Als steuer­lich­er Investi­tion­san­reiz wird eine degres­sive Abschrei­bung für Abnutzung (AfA) mit dem Fak­tor 2,5 gegenüber der derzeit gel­tenden AfA und max­i­mal 25 Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschafts­güter des Anlagev­er­mö­gens in den Steuer­jahren 2020 und 2021 eingeführt.

Reform des Unternehmensteuerrechts: 

Um die Wet­tbe­werb­s­be­din­gun­gen für Unternehmen zu verbessern, wird das Kör­per­schaft­s­teuer­recht mod­ernisiert: Einge­führt wer­den soll ein Option­s­mod­ell für Per­so­n­enge­sellschaften, die sich steuer­lich als Kör­per­schaft behan­deln lassen kön­nen. Der Ermäßi­gungs­fak­tor soll bei Einkün­ften aus Gewer­be­be­trieb auf das Vier­fache des Gewerbesteuer-Mess­be­trags ange­hoben werden.

Öffentliche Investi­tio­nen: Diese Vorhaben sollen beschle­u­nigt wer­den, unter anderem indem das Ver­gaberecht tem­porär vere­in­facht wird. Auf europäis­ch­er Ebene will sich die Bun­desregierung dafür ein­set­zen, das Wet­tbe­werb­srecht zu reformieren. Darüber hin­aus wird geprüft, welche Aufträge und Investi­tio­nen des Bun­des sich vorziehen lassen. Der Fokus liegt auf Digitalisierungs‑, Sicher­heits- und Rüstungsprojekten
mit einem Pro­jek­tvol­u­men von 10 Milliarden.

Bild @ Jens Koeppen