– Zweit­er Nach­tragshaushalt 2020, Haushalts­be­gleit­ge­setz und erneuter Beschluss zur außergewöhn­lichen Not­si­t­u­a­tion im Rah­men der Schulden­bremse nach Artikel 115 des Grundgesetzes –

Im Juni 2020 hat die Koali­tion das Kon­junk­tur- und Auf­bruchspaket beschlossen, um nach den Lockerun­gen möglichst schnell und ziel­ge­nau die Wirtschaft wiederzubeleben, die Kaufkraft zu stim­ulieren und außer­dem mit zahlre­ichen Maßnehmen dafür zu sor­gen, dass Deutsch­land gestärkt aus der Krise her­vorge­hen kann. Dieses Kon­junk­tur­paket wird mit dem Zweit­en Nach­tragshaushalt 2020, den der Deutsche Bun­destag am 2. Juli beschlossen hat, nun­mehr haushal­ter­isch umgesetzt.

Im Haushalt­sauss­chuss wur­den gegenüber dem Regierungsen­twurf zum Zweit­en Nach­tragshaushalt eine Rei­he von Verbesserun­gen vorgenom­men, zugle­ich wurde die Net­tokred­i­tauf­nahme von 62,5 Mrd. Euro auf rund 61,8 Mrd. Euro abge­senkt. Die Gesamt-Neu­ver­schul­dung 2020 sinkt damit von 218,5 Mrd. Euro auf 217,8 Mrd. Euro. (Grund dafür ist ins­beson­dere die Umbuchung von 750 Mio. Euro aus dem Son­derver­mö­gen „Aus­bau ganztägiger Bil­dungs- und Betreu­ungsange­bote für Kinder im Grund­schu­lal­ter“ in den Einzelplan des Bun­desmin­is­teri­ums für Fam­i­lie, Senioren, Frauen und Jugend.)

Die wichtig­sten Änderun­gen, die im Haushalt­sauss­chuss am 1. Juli 2020 vorgenom­men wur­den, betr­e­f­fen die fol­gen­den Bereiche:

Sport, Kultur/BMI:

• 200 Mio. Euro wer­den als Coro­na-Über­brück­ung­shil­fe für Profis­portvere­ine zur Ver­fü­gung gestellt. Ziel­gruppe sind Vere­ine und Unternehmen im (semi-)professionellen Wet­tbe­werb der 1. und 2. Liga (Män­ner und Frauen) und im Fußball auch der 3. Liga (Män­ner), darunter olymp­is­che und par­a­lymp­is­che Indi­vid­ual- und Mannschaftss­portarten (Bas­ket­ball, Hand­ball, Vol­ley­ball, Eishock­ey sowie weit­ere Einzel­sportarten). Ausgenom­men ist der
Män­ner­fußball der 1. und 2. Bundesliga.

• Die Pro­gram­m­mit­tel für die Sanierung kom­mu­naler Ein­rich­tun­gen in den Bere­ichen Sport, Jugend und Kul­tur wer­den um 600 Mio. Euro erhöht.

Alters­gerecht­es Wohnen/BMI

• Die Pro­gram­m­mit­tel für das KfW-Pro­gramm „Alters­gerecht­es Umbauen“ wer­den um 50 Mio. Euro aufgestockt.

• Einen ein­ma­li­gen Beitrag in Höhe von 220 Mio. Euro soll es für den Erhalt der Medi­en­vielfalt und ‑ver­bre­itung in Deutsch­land sowie die Stärkung des Jour­nal­is­mus und darin tätiger Medi­en­schaf­fend­er geben. Der bish­er ges­per­rte Titel über 40 Mio. Euro für die Zusteller von Zeitun­gen und Anzeigen­blät­ter im Einzelplan des BMAS entfällt.

Außeruni­ver­sitäre Forschung/BMBF und BMWi

• Das Kon­junk­tur­paket sieht Mit­tel im Umfang von 500 Mio. Euro für die außeruni­ver­sitäre Forschung vor. Davon wer­den 400 Mio. Euro dem Einzelplan des BMBF zuge­ord­net. Gegenüber dem Regierungsen­twurf wird im
Haushaltsver­merk die Ein­schränkung auf Pro­jek­te mit Beginn bis zum 3. Juni 2020 gestrichen und die Förderung auf Zukun­fts­felder der anwen­dung­sori­en­tierten Forschung ausgeweitet.

• Die weit­eren 100 Mio. Euro ent­fall­en auf den Einzelplan des BMWi. Davon ste­hen 50 Mio. Euro für die Indus­trieforschung für Unternehmen und 50 Mio. Euro für das Deutsche Zen­trum für Luft- und Raum­fahrt e. V. (DLR)
für indus­triebe­zo­gene Forschung­spro­jek­te zur Verfügung.

Behindertenhilfe/BMAS

• Es sollen 100 Mio. Euro als Zuschüsse für Ein­rich­tun­gen der Behin­derten­hil­fe und Inklu­sion­sun­ternehmen zur Ver­fü­gung ste­hen, die von der Covid19-Pan­demie beson­ders betrof­fen sind.

Verkehr/BMVI

• Für das Vorziehen von Straßen-Bauab­schnit­ten (Bun­desstraßen und Auto­bah­nen) wer­den 680 Mio. Euro bereitgestellt.

• Das Sofort­pro­gramm zur Attrak­tiv­itätssteigerung der Bahn­höfe wird um 40 Mio. Euro aufgestockt.

• 170 Mio. Euro wer­den als Bei­hil­fen für Vorhal­tekosten für still­gelegte Reise­busse gegeben, die durch das Ver­bot von Reise­bus­reisen vom 16.03.2020 auss­chließlich im Gele­gen­heitsverkehr einge­set­zt werden.

• Zur Kom­pen­sa­tion von Ein­nah­meaus­fällen von Seelot­sen infolge des Rück­gangs der Seev­erkehre wer­den vorüberge­hende Bei­hil­fen in Höhe von 8 Mio. Euro bereitgestellt.

Kinder- und Jugendhilfe/BMFSFJ

• Gemein­nützige Organ­i­sa­tio­nen der Kinder- und Jugend­hil­fe, darunter der inter­na­tionaler Jugen­daus­tausch, erhal­ten 100 Mio. Euro.

Energie- und Kli­ma­fonds (EKF)

• Zur Auf­s­tock­ung des Park- und Grün­flächen­pro­gramms wer­den zusät­zlich 100 Mio. Euro (20 Mio. Euro bar und 80 Mio. Euro VE) bereitgestellt.

Kohleausstieg/Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen/BMWi/BMVI

• Die finanziellen Zusagen des Bun­des an die vom Kohleausstieg betrof­fe­nen Regio­nen wer­den haushal­ter­isch in zwei neuen Titel­grup­pen in den Einzelplä­nen 60 und 12 verbindlich und über­prüf­bar abge­bildet. Damit ent­fällt die Notwendigkeit eines eige­nen Son­derver­mö­gens. Die vom Haushalt­sauss­chuss beschlosse­nen Mehraus­gaben wer­den durch Absenkung von Vor­sor­getiteln im Einzelplan 60 gegen­fi­nanziert, so dass die Neuverschuldung
nicht erhöht wer­den muss.

Die Neu­ver­schul­dung von rund 217,8 Mrd. Euro kann nur bewil­ligt wer­den, wenn erneut die Aus­nahme von der Schulden­bremse gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundge­set­zes von der Mehrheit der Mit­glieder des Deutschen Bun­destages beschlossen wird. Mit der Covid19-Pan­demie liegt eine außergewöhn­liche Not­si­t­u­a­tion vor, die sich der Kon­trolle des Staates entzieht. Der Bund darf damit aus­nahm­sweise eine höhere Neu­ver­schul­dung einge­hen als reg­ulär möglich ist. Die Schulden­bremse des Grundge­set­zes schreibt aber auch vor, dass bei außeror­dentlich­er Schulde­nauf­nahme ein verbindlich­er Tilgungs­plan beschlossen wird. Danach wer­den ab 2023 über 20 Jahre die über­mäßi­gen Schulden zurückgezahlt.

Der Kon­so­li­dierungsweg der let­zten zehn Jahre ist unser Vor­bild für die näch­sten Jahre. Er gelang ohne Steuer­erhöhun­gen und Son­der­ab­gaben. Entschei­dend ist Wirtschaftswach­s­tum. Wenn viele Men­schen in Arbeit sind und die Unternehmen gute Gewinne machen, wer­den die Steuere­in­nah­men automa­tisch steigen, ins­beson­dere über die Lohn- und Einkom­men­steuer, die Kör­per­schaft­s­teuer und die Umsatzs­teuer. Auf das Wirtschaftswach­s­tum muss alle Kraft ver­wen­det wer­den, gle­ichzeit­ig muss jedoch auch auf der Aus­gaben­seite in den näch­sten Jahren zurück­hal­tend agiert wer­den. Die Aus­gabezuwächse wer­den auf das Notwendig­ste beschränkt wer­den müssen. So wird es gelin­gen, die Defizite in den näch­sten Jahren wieder abzusenken und zum Pfad aus­geglich­en­er Haushalte ohne neue Schulden zurückkehren.

Quelle: CDU/C­SU-Frak­tion im Deutschen Bundestag

Bild @ Jens Koeppen