– Zweiter Nachtragshaushalt 2020, Haushaltsbegleitgesetz und erneuter Beschluss zur außergewöhnlichen Notsituation im Rahmen der Schuldenbremse nach Artikel 115 des Grundgesetzes –
Im Juni 2020 hat die Koalition das Konjunktur- und Aufbruchspaket beschlossen, um nach den Lockerungen möglichst schnell und zielgenau die Wirtschaft wiederzubeleben, die Kaufkraft zu stimulieren und außerdem mit zahlreichen Maßnehmen dafür zu sorgen, dass Deutschland gestärkt aus der Krise hervorgehen kann. Dieses Konjunkturpaket wird mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2020, den der Deutsche Bundestag am 2. Juli beschlossen hat, nunmehr haushalterisch umgesetzt.
Im Haushaltsausschuss wurden gegenüber dem Regierungsentwurf zum Zweiten Nachtragshaushalt eine Reihe von Verbesserungen vorgenommen, zugleich wurde die Nettokreditaufnahme von 62,5 Mrd. Euro auf rund 61,8 Mrd. Euro abgesenkt. Die Gesamt-Neuverschuldung 2020 sinkt damit von 218,5 Mrd. Euro auf 217,8 Mrd. Euro. (Grund dafür ist insbesondere die Umbuchung von 750 Mio. Euro aus dem Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ in den Einzelplan des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.)
Die wichtigsten Änderungen, die im Haushaltsausschuss am 1. Juli 2020 vorgenommen wurden, betreffen die folgenden Bereiche:
Sport, Kultur/BMI:
• 200 Mio. Euro werden als Corona-Überbrückungshilfe für Profisportvereine zur Verfügung gestellt. Zielgruppe sind Vereine und Unternehmen im (semi-)professionellen Wettbewerb der 1. und 2. Liga (Männer und Frauen) und im Fußball auch der 3. Liga (Männer), darunter olympische und paralympische Individual- und Mannschaftssportarten (Basketball, Handball, Volleyball, Eishockey sowie weitere Einzelsportarten). Ausgenommen ist der
Männerfußball der 1. und 2. Bundesliga.
• Die Programmmittel für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur werden um 600 Mio. Euro erhöht.
Altersgerechtes Wohnen/BMI
• Die Programmmittel für das KfW-Programm „Altersgerechtes Umbauen“ werden um 50 Mio. Euro aufgestockt.
• Einen einmaligen Beitrag in Höhe von 220 Mio. Euro soll es für den Erhalt der Medienvielfalt und ‑verbreitung in Deutschland sowie die Stärkung des Journalismus und darin tätiger Medienschaffender geben. Der bisher gesperrte Titel über 40 Mio. Euro für die Zusteller von Zeitungen und Anzeigenblätter im Einzelplan des BMAS entfällt.
Außeruniversitäre Forschung/BMBF und BMWi
• Das Konjunkturpaket sieht Mittel im Umfang von 500 Mio. Euro für die außeruniversitäre Forschung vor. Davon werden 400 Mio. Euro dem Einzelplan des BMBF zugeordnet. Gegenüber dem Regierungsentwurf wird im
Haushaltsvermerk die Einschränkung auf Projekte mit Beginn bis zum 3. Juni 2020 gestrichen und die Förderung auf Zukunftsfelder der anwendungsorientierten Forschung ausgeweitet.
• Die weiteren 100 Mio. Euro entfallen auf den Einzelplan des BMWi. Davon stehen 50 Mio. Euro für die Industrieforschung für Unternehmen und 50 Mio. Euro für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
für industriebezogene Forschungsprojekte zur Verfügung.
Behindertenhilfe/BMAS
• Es sollen 100 Mio. Euro als Zuschüsse für Einrichtungen der Behindertenhilfe und Inklusionsunternehmen zur Verfügung stehen, die von der Covid19-Pandemie besonders betroffen sind.
Verkehr/BMVI
• Für das Vorziehen von Straßen-Bauabschnitten (Bundesstraßen und Autobahnen) werden 680 Mio. Euro bereitgestellt.
• Das Sofortprogramm zur Attraktivitätssteigerung der Bahnhöfe wird um 40 Mio. Euro aufgestockt.
• 170 Mio. Euro werden als Beihilfen für Vorhaltekosten für stillgelegte Reisebusse gegeben, die durch das Verbot von Reisebusreisen vom 16.03.2020 ausschließlich im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden.
• Zur Kompensation von Einnahmeausfällen von Seelotsen infolge des Rückgangs der Seeverkehre werden vorübergehende Beihilfen in Höhe von 8 Mio. Euro bereitgestellt.
Kinder- und Jugendhilfe/BMFSFJ
• Gemeinnützige Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe, darunter der internationaler Jugendaustausch, erhalten 100 Mio. Euro.
Energie- und Klimafonds (EKF)
• Zur Aufstockung des Park- und Grünflächenprogramms werden zusätzlich 100 Mio. Euro (20 Mio. Euro bar und 80 Mio. Euro VE) bereitgestellt.
Kohleausstieg/Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen/BMWi/BMVI
• Die finanziellen Zusagen des Bundes an die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen werden haushalterisch in zwei neuen Titelgruppen in den Einzelplänen 60 und 12 verbindlich und überprüfbar abgebildet. Damit entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Sondervermögens. Die vom Haushaltsausschuss beschlossenen Mehrausgaben werden durch Absenkung von Vorsorgetiteln im Einzelplan 60 gegenfinanziert, so dass die Neuverschuldung
nicht erhöht werden muss.
Die Neuverschuldung von rund 217,8 Mrd. Euro kann nur bewilligt werden, wenn erneut die Ausnahme von der Schuldenbremse gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes von der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages beschlossen wird. Mit der Covid19-Pandemie liegt eine außergewöhnliche Notsituation vor, die sich der Kontrolle des Staates entzieht. Der Bund darf damit ausnahmsweise eine höhere Neuverschuldung eingehen als regulär möglich ist. Die Schuldenbremse des Grundgesetzes schreibt aber auch vor, dass bei außerordentlicher Schuldenaufnahme ein verbindlicher Tilgungsplan beschlossen wird. Danach werden ab 2023 über 20 Jahre die übermäßigen Schulden zurückgezahlt.
Der Konsolidierungsweg der letzten zehn Jahre ist unser Vorbild für die nächsten Jahre. Er gelang ohne Steuererhöhungen und Sonderabgaben. Entscheidend ist Wirtschaftswachstum. Wenn viele Menschen in Arbeit sind und die Unternehmen gute Gewinne machen, werden die Steuereinnahmen automatisch steigen, insbesondere über die Lohn- und Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Auf das Wirtschaftswachstum muss alle Kraft verwendet werden, gleichzeitig muss jedoch auch auf der Ausgabenseite in den nächsten Jahren zurückhaltend agiert werden. Die Ausgabezuwächse werden auf das Notwendigste beschränkt werden müssen. So wird es gelingen, die Defizite in den nächsten Jahren wieder abzusenken und zum Pfad ausgeglichener Haushalte ohne neue Schulden zurückkehren.
Quelle: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Bild @ Jens Koeppen
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